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  1. Rathaus. Verwaltung. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart ist in den Geschäftskreis des Oberbürgermeisters und sieben Referate unterteilt, denen die Ämter und Eigenbetriebe zugeordnet sind. Die Stadt Stuttgart ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

  2. Die Stadtverwaltung Stuttgart ist die kommunale Selbstverwaltung der baden-württembergischen Landeshauptstadt. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart.