Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Ab Klassenstufe 11 des Gymnasiums einschließlich der Spezialschulen und -klassen sowie der mit der Gesamtschule oder einer Schule nach § 4 Abs. 4 ThürSchulG verbundenen dreijährigen gymnasialen Oberstufe können Eltern, bei volljährigen Schülern die Schüler selbst, an den Beförderungskosten beteiligt werden.

  2. Zuständige Stelle Stadt Weimar - Schulverwaltung Schwanseestraße 17 99423 Weimar Abrechnung der Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Eltern bzw. volljährige Schüler stellen vor Beginn eines neuen Schuljahres einen Antrag auf Fahrgeldrückerstattung für den Weg zwischen Wohnung und Schule (Schulweg).

  3. Zuständige Stelle Stadt Weimar - Schulverwaltung Schwanseestraße 17 99423 Weimar Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Mithilfe dieses Online-Antrages können Sie eine Übernahme der Schülerbeförderungskosten bis Klasse 10 beantragen.