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Ab Klassenstufe 11 des Gymnasiums einschließlich der Spezialschulen und -klassen sowie der mit der Gesamtschule oder einer Schule nach § 4 Abs. 4 ThürSchulG verbundenen dreijährigen gymnasialen Oberstufe können Eltern, bei volljährigen Schülern die Schüler selbst, an den Beförderungskosten beteiligt werden.
- Abrechnung der Schülerbeförderungskosten wird umgestellt - Weimar
Den „Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für die Benutzung...
- Bürgerservice - Weimar - Stadt
Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt durch den Träger...
- Stadt Weimar - Digitale Anträge
Verkehrsrechtliche Anordnung (wg. Umzug),...
- Stadt Weimar - Bildung
Hort-Abmeldung. Abrechnung der Fahrtkosten für die Benutzung...
- Abrechnung der Schülerbeförderungskosten wird umgestellt - Weimar
Zuständige Stelle Stadt Weimar - Schulverwaltung Schwanseestraße 17 99423 Weimar Abrechnung der Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Eltern bzw. volljährige Schüler stellen vor Beginn eines neuen Schuljahres einen Antrag auf Fahrgeldrückerstattung für den Weg zwischen Wohnung und Schule (Schulweg).
Zuständige Stelle Stadt Weimar - Schulverwaltung Schwanseestraße 17 99423 Weimar Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Mithilfe dieses Online-Antrages können Sie eine Übernahme der Schülerbeförderungskosten bis Klasse 10 beantragen.