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  1. Die Stiftungen mit einem kirchlichen und zugleich einem allgemeinen öffentlichen Nutzen werden in aller Regel als klassische Stiftung behandelt und müssen im Handelsregister des Sitz-Kantons eingetragen sein. Es gibt viele Stiftungen, die in der Wahrnehmung als kirchlich gelten, aber keine kirchlichen Stiftungen im rechtlichen Sinne sind, sondern allgemeine, also klassische Stiftungen.

  2. 3 Juristische Personen des öffentlichen Rechts können jedoch auch privatrechtliche Stiftungen errichten, vgl. mit Beispielen Stettner, Die Stiftung des öffentlichen Rechts, 2012, S. 19. 4 Vgl. zum ganzen nur Kemmler, Die mittelbare Staatsverwaltung und ihre ausbildungsrelevanten Themenbereiche,

  3. 2. Die öffentlich-rechtliche Stiftung Eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts verwaltet selbständig ein eigenes Stiftungsver-mögen, das einem vom Stifter bestimmten Zweck gewidmet ist. Von der privatrechtlichen Stif-tung unterscheidet sie sich insbesondere durch ihren hoheitlichen Entstehungstatbestand und

  4. Eine römisch-katholische Kirchenstiftung ist eine Unterart der kirchlichen Stiftung in den bayerischen Diözesen. [1] Sie ist zu unterscheiden von den Pfründestiftungen und den sonstigen Stiftungen. Kirchenstiftungen sind Stiftungen des öffentlichen Rechts. Der Sitz der Kirchenstiftung ist der Ort einer geplanten oder existierenden Kirche.

  5. Rechtsform und Aufgaben. Die Wartburg-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Eisenach. Die Stiftung ist über 100 Jahre alt. Im Oktober 1921 wurde nach Abdankung von Großherzog Wilhelm Ernst von Sachsen-Weimar-Eisenach (1876−1923) der Auseinandersetzungsvertrag zwischen dem Haus Sachsen-Weimar-Eisenach ...

  6. gebundenem Vermögen als Rechtsform geben, die den Erhalt des Stammkapitals ähnlich wie bei einer Stiftung, aber mit der Flexibilität einer GmbH ermögli-chen soll. Dies bleibt aber abzuwarten. Auch die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.), die die am häufigsten gewählte Art der Neugrün-dungen im diakonischen Bereich beschreibt, ist ...

  7. Darüber hinaus existieren mehr als 800 Stiftungen öffentlichen Rechts, etwa 1.600 Stiftungsvereine, gut 1.100 Stiftungs-GmbHs und 16 Stiftungs-AGs. Außerdem existiert eine Vielzahl von unselbstständigen Stiftungen (sogenannte Treuhandstiftungen). Die meisten Stiftungen haben in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern ihren Sitz.