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  1. Vor 5 Tagen · Kulturstiftung der Länder. Die Kulturstiftung der Länder ist eine deutsche rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Sie fördert, entwickelt, berät und begleitet im Auftrag der Bundesländer Projekte und Initiativen von gesamtstaatlicher Bedeutung in den Bereichen Kunst und Kultur. Zu ihren Aufgaben zählt insbesondere ...

  2. Vor 5 Tagen · Seit Mai 2021 gibt es die Bundesstiftung Gleichstellung als rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung stärkt und fördert die Gleichstellung von...

  3. Vor 4 Tagen · Die Bedeutung des Qualitätsmanagements in Stiftungen wird bisher unterschätzt. Das EFQM-Modell ist ein weltweit anerkannter Managementrahmen, der Organisationen seit mehr als 30 Jahren dabei unterstützt, Veränderungen zu managen, die Leistung zu verbessern und so in der eigenen Organisation eine Kultur der nachhaltigen Verbesserung und Innovation zu entwickeln.

  4. Vor 4 Tagen · PROF. HERMANN AUER STIFTUNG. Rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. - gemeinnützig, mildtätig - Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.

  5. Vor 5 Tagen · Die Einnahmen und Ausgaben gemeinnütziger Organisation werden in vier Sphären eingeteilt. Eine besondere Herausforderung liegt häufig in der Abgrenzung zwei bestimmter Sphären, nämlich Zweckbetrieb und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (wGb). Bei Fehlern lauern jedoch nicht zu verachtende rechtliche und steuerliche Risiken.

  6. Vor 4 Tagen · Die Herausforderung besteht darin, Scrum so in die Abläufe einer gemeinnützigen Stiftung zu integrieren, dass es die Stärken der Organisation ergänzt, ohne ihre Grundwerte zu untergraben. Dabei ist es entscheidend, alle Mitarbeiter von den Vorteilen zu überzeugen und sie aktiv in den Transformationsprozess einzubeziehen.

  7. Vor einem Tag · Öffentliche Bekanntmachung vom 10.05.2024 In der Fortsetzung des Stiftungsgedankens hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock den letzten Willen von Otto und Clara Gütschow in der am 06.02.2002 beschlossenen Satzung aufgenommen und die „Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung“ gegründet.