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  1. Einstufung. Formular ( PDF, 129 kB) für Studiengangwechselnde und Quereinsteigende zur Einstufung in ein höheres Fachsemester. Wir weisen darauf hin, dass mit einer Einstufungsempfehlung keine Zusage hinsichtlich eines Studienplatzes für zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Universität Osnabrück verbunden ist.

  2. Ein Studienortwechsel ist sowohl beim Diplom-Studiengang Rechtswissenschaften (Erste Prüfung) als auch beim LL.B.-Studiengang Wirtschaftsrecht (Bachelor) möglich. 1. Rechtswissenschaften. 2. LL.B.- Studiengang Wirtschaftsrecht. 3. Informationen. 1. Rechtswissenschaften.

  3. an der Universität Osnabrück immatrikuliert sind und die Fächerkombination bzw. den Studiengang wechseln möchten, von einem anderen Studienort an die Universität Osnabrück wechseln, beruflich erworbene Kompetenzen mitbringen, benötigen Sie eine Einstufungsempfehlung.

  4. Sofern Sie Ihr Studium der Rechtswissenschaft an einer anderen Universität begonnen haben und nun den Studienort wechseln möchten, gibt es viele gute Gründe nach Osnabrück zu kommen: Wirtschafts- und europarechtliche Ausrichtung. Zukunftsorientierte Fächer: Digitalisierung & Legal Tech.

  5. Auch der Wechsel aus einem anderen Studiengang in den Studiengang Rechtswissenschaft hinein ist möglich. Dabei können regelmäßig ebenfalls Prüfungsleistungen aus Ihrem bisherigen Studium angerechnet werden (vgl. Anrechnung von Leistungen), soweit diese mit den hiesigen Leistungen vergleichbar sind. Mit einer angestrebten Anrechnung kann ...

  6. Im Studium. Während des Studiums an der Universität Osnabrück stehen Ihnen zahlreiche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung, um Fragen zu Themen wie Auslandsaufenthalte, Prüfungen oder Stipendien zu beantworten. Deren Kontakte und viele weitere Infos – von organisatorischen Themen über Möglichkeiten politischen und ...