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  1. Das Studierendensekretariat ist Ihr zentraler Ansprechpartner bei allen administrativen Angelegenheiten, die Ihren Status als Studentin oder Student betreffen. Die Aufgaben reichen von der Bewerbung und Überprüfung von Hochschulzugangsberechtigungen über Zulassung und Einschreibung deutscher und internationaler Studierender bis hin zur ...

  2. Studierendensekretariat. Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at. Mira Hoppstädter. Durchwahl: 2680. MWT, BT 1, Ebene 6, Raum 008. mira.hoppstaedter (at)uni-saarland.de. Bürozeiten: Mo-Do. Hilfskräfte-Bereich. Universität des Saarlandes.

  3. für ein Wintersemester: von Ende Mai/ Anfang Juni bis 30. September. für ein Sommersemester: von Anfang Dezember bis 31. März. Bei Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang müssen Sie vorher keinen Antrag auf Zulassung stellen, sondern können sich direkt bis spätestens 30. September für das Wintersemester und bis zum 31.

  4. Informationen zu Bewerbung, Zulassung und Einschreibung sowie Rückmeldung, Semesterbeiträgen, Teilzeitstudium etc. finden Sie auf den Webseiten.

  5. Wenn Sie Ihr Studium an der Universität des Saarlandes beenden möchten (z.B. wegen Hochschulwechsels oder nach Studienabschluss), können Sie beim Studierendensekretariat einen Online-Antrag auf Exmatrikulation stellen.

  6. Eine Beurlaubung nur für einzelne Fächer ist nicht möglich. Die Beurlaubung beantragen Sie i.d.R. zusammen mit der Rückmeldung. Der Antrag muss innerhalb der Rückmeldefrist gestellt werden, am besten sofort nach Eintritt des Beurlaubungsgrundes, spätestens aber am letzten Vorlesungstag des jeweiligen Semesters.

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