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  1. Ausfüllbar: Ja. Dieses Paket enthält die notwendigen Formulare für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rahabilitation). Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden Versicherten bewilligt, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

  2. Damit Sie von der Agentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten können, müssen folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein: Sie haben eine Behinderung und die Bundesagentur für Arbeit ist Ihr zuständiger Rehabilitationsträger.

  3. Neben den gesetzlich festgeschriebenen Förderleistungen gibt es auch darüber hinaus gehende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Sie beantragen können, um eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten. Zu diesen sogenannten sonstigen Hilfen gehören zum Beispiel:

  4. Teilhabe am Arbeitsleben | Beschäftigung. Flyer zum Budget für Ausbildung. Informationen für Menschen mit Behinderungen zur Fördermöglichkeit einer Ausbildung als Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen pdf | 1.43 MB | nicht barrierefrei. Merkblatt 12 - Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben.

    • Neubeginn für Ihr Arbeitsleben
    • Die Voraussetzungen
    • Individuelle Faktoren
    • Kosten und Finanzielle Absicherung

    Sie wollen trotz gesundheitlicher Probleme wieder im Beruf stehen? Wir helfen Ihnen dabei. Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Der Fachbegriff dafür lautet "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufs...

    Sie können eine berufliche Rehabilitation erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden. Weiterhin müssen bei der Antragstellung bestimmte versicherungsrechtlichen Bedingungen vorliegen. Die Erfüllung der „Wartezeit von 15 Ja...

    Bei der Auswahl der Leistungen werden individuell unterschiedliche Faktoren wie Eignung, Neigung oder Ihre bisherige Tätigkeit angemessen berücksichtigt. Auch die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt fließt in die Entscheidung mit ein. Durchgeführt werden die Leistungen möglichst am Wohnort, zumindest in Wohnortnähe. Nur wenn die Art oder Schwere Ihr...

    Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation. Zuzahlungen müssen Sie hier nicht leisten. Für die Dauer Ihrer beruflichen Rehabilitation zahlen wir Ihnen grundsätzlich Übergangsgeld. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch für Zeiten nach dieser Leistung, zwischen zwei zusammenhän...

  5. 1. Personalien. 2. Angaben zum Familienstand. Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird (Fortsetzung): 3. Angaben zum Beruf/Stellung im Erwerbsleben. 4. Krankenkasse. 5. Behandelnde Ärzte. 6. Angaben zu Berufsgenossenschaft und Rentenversicherungsträger. 6.1 Zuständige Berufsgenossenschaft: 6.2 Derzeitiger zuständiger Rentenversicherungsträger: