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  1. Im Gegensatz zu dem ihm übergeordneten Gesamtstaat besitzt der Gliedstaat im strengen Sinn keine völkerrechtliche Souveränität, sondern lediglich eine beschränkte, geteilte staatsrechtliche Souveränität, etwa im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung.

  2. 25. März 2020 · Bei uns und Österreich sind es Bundesländer - der Name leuchtet noch ein, da ja ein Bundesstaat aus diesen Gliedstaaten besteht. In der Schweiz und Belgien sind es aber Kantone, in Frankreich Departements, in Rußland Oblasten und in Japan Präfekturen.

  3. Bei der Gründung eines föderalen Gesamtstaates hingegen geben die nachmaligen Gliedstaaten – wie etwa in Deutschland und Österreich die Länder/Bundesländer, in der Schweiz die Kantone oder in den USA die Bundesstaaten (states) – ihre Souveränität teilweise an den Bund ab.

  4. de.wikipedia.org › wiki › SachsenSachsen – Wikipedia

    parlamentarische Republik, teilsouveräner Gliedstaat eines Bundesstaates: Fläche: 18.449,9 km² Gründung: 10. November 1918 3. Oktober 1990 (Wiedergründung) ISO-3166-2-Code DE-SN Website www.sachsen.de: Bevölkerung Einwohnerzahl: 4.086.152 (31. Dezember 2022) Bevölkerungsdichte: 221 Einwohner pro km² Wirtschaft ...

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  5. Berlin ist Hauptstadt und als Land eine parlamentarische Republik und ein teilsouveräner Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. Die Stadt ist mit rund 3,7 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste und mit 892 Quadratkilometern die flächengrößte Gemeinde Deutschlands und die einwohnerstärkste Stadt der Europäischen Union.

  6. Einzelne völkerrechtliche Souveränitätsrechte können den Gliedstaaten erhalten bleiben, wie etwa das Recht, eigene diplomatische Vertretungen im Ausland zu unterhalten, wie dies Bayern im deutschen Kaiserreich erlaubt war. Sein Staatsgebiet und seine Organe unterstehen der Befehlsgewalt eines übergeordneten Staatsgebildes, des Gesamtstaates.

  7. Sachsen-Anhalt ist eine parlamentarische Republik und als Land ein teilsouveräner Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. Das Flächenland hat etwa 2,18 Millionen Einwohner. Die beiden größten Städte des Landes sind die Landeshauptstadt Magdeburg und Halle (Saale), ein weiteres Oberzentrum ist Dessau-Roßlau.