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  1. Theodor Heuss arbeitete in diesen Jahren vor dem Ersten Weltkrieg vor allem als Redakteur für Tageszeitungen und Zeitschriften wie „Die Hilfe“ und „März“. Darüber hinaus zog er 1906 für den Wahlkreis Urach in den württembergischen Landtag und für den Wahlkreis Heilbronn in den Reichstag ein. Während des Ersten Weltkriegs, an dem Heuss wegen einer Schulterverletzung nicht aktiv ...

  2. Tabellarischer Lebenslauf. Geboren am 31. Januar in Brackenheim. Gründung der DVP für Württemberg-Baden in Stuttgart am 6. Januar; Heuss wird Mitglied der Verfassungsgebenden Versammlung des Landtags am 30. Juni und Mitglied des Landtags am 10. Dezember; freiwilliger Verzicht auf Ministeramt im Dezember; Heuss wird Vorsitzender der DVP der ...

  3. Im Sommer 1948 wird Theodor Heuss vom Landtag Württemberg-Badens in den Parlamentarischen Rat gewählt. Dort übernimmt er den Vorsitz der FDP-Fraktion. Neben dem Ältestenrat gehört er als Mitglied dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Grundsatzfragen an und arbeitet im Fünferausschuss und im Siebenerausschuss mit.

  4. Theodor Heuss (German: [ˈteːodoːɐ̯ ˈhɔʏs] ⓘ; 31 January 1884 – 12 December 1963) was a German liberal politician who served as the first president of West Germany from 1949 to 1959. His cordial nature – something of a contrast to the stern character of chancellor Konrad Adenauer – largely contributed to the stabilization of democracy in West Germany during the Wirtschaftswunder ...

  5. 12. Feb. 2013 · Mit seiner Biografie "Theodor Heuss - der Bürger als Präsident" ist ihm wieder ein eindrucksvolles Werk gelungen. Auf gut 600 Seiten beschreibt er den Lebensweg von Theodor Heuss im ...

  6. Kaiserreich. 1884 Theodor Heuss – Lebensstationen 31.01.1884 Geburt. 1892 Eintritt ins humanistische Karls-Gymnasium. 1902 Erste Begegnung mit Friedrich Naumann. 1902 - 1905 Studium der Nationalökonomie in München und Berlin. 1905 Eintritt in die Redaktion der „Hilfe” in Berlin. 1906 Kunstgeschichtliche Bildungsreise nach Paris.

  7. Die Theodor-Heuss-Brücke ist Bestandteil der Bundesstraße 40. Nach dem Bundesfernstraßengesetz (§ 5) obliegt die Straßenbaulast den Städten Mainz und Wiesbaden, da die maßgebliche Zahl von 80.000 Einwohnern von beiden Städten überschritten wird.