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  1. Wo wird der Antrag gestellt? Der Antrag wird beim BAföG-Amt am jeweiligen Hochschulort gestellt. Studierende im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Bielefeld stellen ihren Antrag bitte an: Wann muss der Antrag eingereicht werden? Möglichst bald nach der Immatrikulation!

  2. BAföG. Kontakt und Beratungszeiten. Ihr Kontakt zu uns. Beratung. Sie haben Beratungsbedarf, den Sie telefonisch oder in einem persönlichen Termin klären möchten? Kein Problem: Über unsere Online-Terminvereinbarung können Sie dies schnell und unkompliziert vereinbaren. Klicken Sie dafür hier: https://terminvergabe.stwbi.de.

  3. Für die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist für Studierende der Universität Bielefeld das Studierendenwerk Bielefeld zuständig. Bei Bedarf ist das Amt für Ausbildungsförderung nach vorheriger Absprache dafür zuständig, bei Beratungsgesprächen für Gebärdensprachdolmetscher*in oder eine andere ...

  4. BAföG. Informationen zu Bafög. Formular-Download; DAKA; Weitere Finanzierungsmöglichkeiten; Datenschutz; Der BAföG Antrag. Antrag per Mail oder De-Mail; BAföG digital; Kontakt und Beratungszeiten. Ihre Berater*innen; Wohnen. Übersicht; Kontakte und Öffnungszeiten. Ansprechpartner*innen; Liste unserer Wohnanlagen. Bielefeld ...

  5. BAföG digital. Mit BAföG Digital können Sie Ihren BAföGAntrag bequem am Computer erstellen, bearbeiten und digital verschicken. Das Besondere: Sie füllen nicht einfach über das Internet bereitgestellte Formulare online aus, sondern erhalten Zugang zu einem Online‐Tool, über das Sie Schritt für Schritt alle notwendigen Daten eingeben.

  6. Die BAföG-Beratung ist dir behilflich bei deinen BAföG-Anträgen und gibt dir Auskunft über dein Anrecht auf BAföG. Auch bei Problemen mit dem BAföG-Amt oder wenn du dir unsicher bist, ob dir BAföG zusteht, hilft dir die BAföG-Beratung gerne weiter, denn unsere Beratung ist eine unabhängige Beratung von erfahrenen Studierenden für dich.

  7. Studienfinanzierung. BAföG ist die staatliche Studienfinanzierung nach dem " B undes a usbildungs fö rderungs g esetz" der Bundesrepublik Deutschland. Für die Beratung der Antragssteller und Antragsstellerinnen, die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Förderung sind die regionalen Studierendenwerke zuständig. Der BAföG-Antrag.