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  1. Suchergebnisse:
  1. Wenn Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Studienfach beworben und einen Platz erhalten haben, finden Sie Ihre Einschreibungsfrist im Zulassungsbescheid. Für zulassungsfreie Studienfächer (Ausnahme Masterstudiengänge) ist zwar keine vorherige Bewerbung notwendig, dafür aber eine Online-Einschreibung.

  2. Bewerbungsfristen. Online-Bewerbung ab Anfang Juni bis zum 15. Juli für alle Bewerber*innen (einschließlich Altabiturient*innen) Bekanntgabe der Ergebnisse ab Anfang August im Bewerbungsportal. Einschreibefristen. Die Einschreibungsfristen für das jeweilige Wintersemester werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt.

  3. Bevor Sie Ihr Studium aufnehmen können, müssen Sie sich zunächst bewerben bzw. einschreiben. Unser Bewerbungsguide leitet Sie zum richtigen Verfahren. Alle weiteren wichtigen Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie auf diesem Portal.

  4. Wintersemester 2024/25. Vorlesungszeit. 7. Oktober 2024 – 31. Januar 2025. Erstsemester-Welcome. 30. September 2024. Eröffnung des akademischen Jahres.

  5. Wann, wo und was studiert? © Volker Lannert. Nachweis von Studienzeiten. Ihr Studium an der Universität Bonn können Sie Behörden oder Institutionen gegenüber mit den nachfolgenden Belegen nachweisen. Aktuelle Studienbescheinigung.

  6. Bundesweite Zulassungsbeschränkung. Keine Zulassungsbeschränkung. NC-Werte. Örtliche Zulassungsbeschränkung (Orts-NC) Die Studienplätze in Studienfächern, die einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (Orts-NC) unterliegen, werden nach Abzug von Vorabquoten (u.a. für ausländische Studienbewerber*innen) in folgenden Quoten vergeben:

  7. application.uni-bonn.de › qisserver › pages- Universität Bonn

    Grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen, Kirchl. Examen, Magister Theologiae): Über dieses Portal können Sie sich für die meisten grundständigen Studiengänge der Universität Bonn direkt bewerben. Für alle weiteren Programme nutzen Sie bitte den Bewerbungsguide und informieren sich dort über das für Sie gültige ...