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  1. Die Unterlagen zur Immatrikulation in zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen innerhalb von 7 Tagen nach ausgesprochener Zulassung eingereicht werden. Unterlagen für die Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge und Sprachnachweise müssen bis zum 15.09.

  2. Eine Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie automatisch über das moin-Portal, nach erfolgter Rückmeldung bzw. Immatrikulation.

  3. 1. Allgemeines. Durch die Immatrikulation werden die Studierenden Mitglieder der Universität Bremen. § 2. Voraussetzungen für die Immatrikulation. Voraussetzung für die Immatrikulation ist der Nachweis. der Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 33 oder die Vorlage der Nachweise gemäß § 35 Absatz 1 BremHG;