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  1. Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (1. Fachsemester, alle außer »Psychologie B. Sc.« ) ist das Kriterium Note im Vergabeverfahren maßgeblich. Details können Sie der folgenden Grafik entnehmen.

  2. Auch sind einige Studiengänge und Studienfächer zulassungsbeschränkt, das heißt es gibt einen NC. Über bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge informieren Sie sich bitte hier. Für weiterführende Studiengänge wie z. B. Masterstudiengänge sind oft komplexere Voraussetzungen zu erfüllen.