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  1. Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (1. Fachsemester, alle außer »Psychologie B. Sc.« ) ist das Kriterium Note im Vergabeverfahren maßgeblich. Details können Sie der folgenden Grafik entnehmen.

  2. Auch sind einige Studiengänge und Studienfächer zulassungsbeschränkt, das heißt es gibt einen NC. Über bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge informieren Sie sich bitte hier. Für weiterführende Studiengänge wie z. B. Masterstudiengänge sind oft komplexere Voraussetzungen zu erfüllen.

  3. Mit der Universität Jena zu einem akademischen Abschluss. Hier erfahren Sie alles über die Möglichkeiten nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium.

  4. Die Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt über hochschulstart.de. Dies ist eine Service-Plattform der Stiftung für Hochschulzulassung, die sich um die Koordinierung und zentrale Vergabe kümmert.