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  1. Der Antrag auf Erstattung des Semestertickets muss vor Semesterbeginn stellt werden (vor dem 1.4. bzw. dem 1.10.). Bei einem Antragseingang nach Semesterbeginn (bis zum 31.5. bzw. 30.11.) kann nur ein reduzierter Betrag erstattet werden. Nach genannten Fristen ist keine Antragstellung mehr möglich.

  2. verwaltung.uni-koeln.de › studsek › contentUniversität zu Köln

    Hier sollte eine Beschreibung angezeigt werden, diese Seite lässt dies jedoch nicht zu.

  3. Eine Erstattung des Semesterbeitrags bei Exmatrikulation ist nur möglich, wenn der Exmatrikulationsantrag, für das der Semsterbeitrag geleistet wurde, vor Semesterbeginn (31.3. bzw. 30.9.) im Dezernat Internationales (per Mail) eingereicht wird. zulassung@verw.uni-koeln.de. Datum und Unterschrift der/des Studierenden. Datum: Köln, _______________