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  1. 29. Mai 2021 · Diese werden dann im Losverfahren ausgelost. Das Losverfahren beginnt erst, nachdem die Universitäten alle Abschnitte des regulären Zulassungsverfahrens durchlaufen haben. Da sich die Zulassung allerdings oft in die Länge zieht und die Studienplatzvergabe erst kurz vor Beginn des Semesters erfolgt, startet auch das Losverfahren erst relativ ...

  2. Bei Fragen zu den Bachelorstudiengängen und Medizin (höhere Fachsemester) wenden Sie sich bitte an Frau Pommer (Nachnamen A-H), Tel. +49 451 3101 1258 saskia.pommer@uni-luebeck.de Frau Harfenstein (Nachnamen I-P), Tel. +49 451 3101 1260 doren.harfenstein(at)uni-luebeck(dot)de Frau Weber (Nachnamen Q-Z), Tel.: +49 451 3101 1261 vinca.weber@uni ...

  3. Bewerbung für ein höheres Semester . Im Ausland erbrachte Studienleistungen werden nicht in allen Fällen von der Universität zu Lübeck anerkannt. Nur der Prüfungsausschuss der entsprechenden Fakultät kann über die Anerkennung von Studienleistungen entscheiden und den Studierenden ggf. in ein höheres Semester einstufen. Studiengang Medizin

  4. Im 3. Semester beginnt der Unterricht in den Fächern Biochemie und Physiologie und der anatomische Unterricht wird mit der Neuroanatomie abgeschlossen. Der Schwerpunkt "Gesprächsführung " wird im Praktikum "Medizinische Psychologie und Soziologie" intensiv fortgesetzt. Durch das Wahlfach ist es möglich, Gebiete gezielt zu vertiefen.

  5. Master höhere Fachsemester; Medizin 1. Fachsemester ; Medizin höhere Fachsemester; Hinweise zur Einschreibung; Hinweise zu den digitalen Meldungen der Krankenkassen; Auswahlgrenzen/NC; Studium ohne Abitur; Härtefall und Nachteilsausgeich; Zweitstudium; ...

  6. Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) und Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) an der Universität zu Lübeck. Die Universitäten können für einen Teil der Studienplätze im 1. Fachsemester hochschuleigene Kriterien heranziehen. In der AdH-Quote werden so 60% der Studienplätze vergeben, in der ZEQ sind es weitere 10% der Plätze.

  7. Bewerbung für höhere Fachsemester Anträge auf Einstufung in ein höheres Fachsemester gemäß § 63a Absatz 4 HG sind zum Wintersemester bis spätestens zum 15.08. und für eine Einstufung zum Sommersemester bis spätestens zum 15.02. eines Jahres sind bei der zuständigen Fakultät einzureichen (Ausschlussfrist).