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  1. (1) Eine Studierende oder ein Studierender ist auf ihren oder seinen schriftlichen Antrag jederzeit zu exmatrikulieren. Dem Antrag ist die Campuscard beizufügen. (2) Die Exmatrikulation erfolgt zu dem beantragten Zeitpunkt oder, soweit nichts anderes beantragt wird, zum Ende des laufenden Semesters.

  2. Die Antragsformulare können online ausgefüllt und per E-Mail im Mehrfächer-Prüfungsamt eingereicht werden oder per Post an die folgende Adresse gesandt werden: Universität Osnabrück. Mehrfächer-Prüfungsamt (PATMOS) 49074 Osnabrück.

    • Welche Prüfungsordnung gilt für mich? Generell gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Studienbeginns gültige Püfungsordnung des (Teil-)Studiengangs. Sollte während Ihres Studiums eine neue oder geänderte Prüfungsordnung in Kraft treten, studieren Sie in der Regel nach der aktuell gültigen Prüfungsordnung.
    • Wie kann ich mich zu einer Modulprüfung bzw. Abschlussprüfung anmelden? Sie können sich auf zwei verschiedene Arten zu einer Modulprüfung oder für einen Studiennachweis anmelden
    • Ich habe Probleme bei der online-Anmeldung zu einer Prüfung. An wen kann ich mich wenden? Sie können sich generell während des Anmeldezeitraums für den jeweiligen Prüfungstermin online für die Prüfung oder den Studiennachweis an- und abmelden.
    • Kann ich von einer Prüfung, für die ich mich angemeldet habe, zurücktreten? Sie können von Prüfungen, zu denen Sie sich angemeldet haben, nur unter folgenden Bedingungen zurücktreten
  3. § 5 Exmatrikulation auf eigenen Antrag (1) 1Eine Studierende oder ein Studierender ist auf ihren oder seinen schriftlichen Antrag jederzeit zu exmatrikulieren. 2Dem Antrag ist die Campuscard beizufügen. (2) 1Die Exmatrikulation erfolgt zu dem beantragten Zeitpunkt oder, soweit nichts anderes beantragt wird, zum Ende des Semesters.

  4. Studierende können sich jederzeit durch einen schriftlichen Antrag über das Studierendensekretariat exmatrikulieren. Das Antragsformular finden Sie im Intranet . Die Exmatrikulation erfolgt – wenn nicht anders beantragt – in der Regel zum Ende des laufenden Semesters.