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  1. Info-Point im StudiOS – Studierenden Information Osnabrück; Telefon: +49 541 9697777 (Info-Line) E-Mail: studios@uni-osnabrueck.de: Anschrift: Neuer Graben 27 49074 Osnabrück: Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 09.00 – 16.00 Uhr: Freitag: 09.00 – 14.00 Uhr

  2. 4. Aug. 2021 · Es gibt die Möglichkeit, eine Klage gegen die Universität zu erheben. Wir stellen euch hier ein M uster für die Klage zur Verfügung. Kommt gerne auf uns zu und wir informieren euch über das weitere Vorgehen. Vielen Dank an den AStA der Uni Oldenburg, der uns diesen Beitrag und die Dokumente zur Verfügung gestellt hat!

  3. Beurlaubung. Wenn wichtige, nachweisbare Gründe vorliegen, können Studierende der Universität Osnabrück bis zum Ende der Rückmeldefrist, in Ausnahmefällen auch noch innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn, auf schriftlichen Antrag ( PDF, 247 kB) hin beurlaubt werden. Wichtige Gründe sind insbesondere: Eine Beurlaubung ist nicht ...

  4. E-Mail an studierendensekretariat@uni-osnabrueck.de. Eine Antragstellung über das Studierendenportal ist derzeit leider noch nicht möglich. Die Universität Osnabrück behält sich vor, Dokumente stichprobenartig zu kontrollieren und sich das Originaldokument oder ein verifiziertes Dokument vorlegen zu lassen.

  5. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem Wirksamwerden der Exmatrikulation Ihre Mitgliedschaft an der Universität Osnabrück endet. Somit erlischt ab diesem Zeitpunkt auch Ihr Recht, das Semesterticket zu benutzen oder den Studierendenausweis bzw. die Studienbescheinigungen für Vergünstigungen zu verwenden.

  6. Die mit dem Semesterticket verbundenen Leistungen werden nicht in Anspruch genommen. Der Antrag kann per Post gesandt werden an Universität Osnabrück Dezernat Studentische Angelegenheiten Neuer Graben 27 · 49074 Osnabrück 1. Ich absolviere ein für da ...

  7. Studierende der Universität Osnabrück müssen einen Semesterbeitrag von etwa 350 Euro pro Semester zahlen, in dem auch das "Semesterticket Bus/Bahn" enthalten ist (weitere Information zu Studiengebühren). Bei Einschreibung müssen die Studierenden nachweisen, dass sie krankenversichert sind.