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  1. Suchergebnisse:
  1. 2. Ihre Zulassung für einen Studienplatz an der Universität Osnabrück. Alle Bewerbungsanträge und -unterlagen, die die fristgerecht hochgeladen worden sind werden im Studierendensekretariat der Universität auf ihre Vollständigkeit geprüft. Zudem wird geprüft, ob die Bewerbenden die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

  2. Tel.: +49 541 969-4285 Fax: +49 541 969-4772 jutta.kemper@uni-osnabrueck.de. Raum: 11/109b Evangelische Theologie Neuer Graben/Schloss 49069 Osnabrück

  3. Die die Mitarbeiter*innen des Studierendensekretariat stehen vor Ort in der Regel weiterhin nur nach vorheriger Terminansprache für Sie zur Verfügung. Sofern Ihr Anliegen zwingend vor Ort erledigt werden muss, können Sie gerne per E-Mail an studierendensekretariat@uni-osnabrueck.de einen Termin mit unseren Sachbearbeiter*innen vereinbaren.

  4. Das StudiOS (Studierenden-Information Osnabrück) in der Innenstadt - Neuer Graben 27 - ist seit fast zwei Jahrzehnten zentraler Anlaufpunkt für eine Vielzahl von Anliegen im Lebenszyklus nationaler und internationaler Studieninteressierter, Studierender und Gäste. Unter einem Dach vereint und eng vernetzt sind dort die Zentrale ...

  5. D-49074 Osnabrück. Postanschrift. Institut für Evangelische Theologie Postfach 44 69 49069 Osnabrück. Telefon: +49 541 969-4285 Jutta Kemper E-Mail: evantheo@uni-osnabrueck.de (oder benutzen Sie unser Kontakformular) Footer. Quicklinks. Universität. ...

  6. Französisch studieren. Das Französischstudium an der Universität Osnabrück vermittelt Ihnen neben der fremdsprachlichen Kompetenz vor allem fundierte Kenntnisse im Bereich der französischen und französischsprachigen Kulturen, Sprachen, Literaturen und Medien (Stichwort: interkulturelle Medienkompetenz). Als einzige Universität in ...

  7. eine Studienverlaufsbescheinigung (über das Studierendensekretariat StudiOs erhältlich). Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte an: Universität Osnabrück. Fachbereich Rechtswissenschaften Dekanat. Heger-Tor-Wall 14. 49069 Osnabrück. Hinweis: Ohne Antrag zur Erstellung des Diploms kann keine Einladung zur Absolvent*innenfeier erfolgen.