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  1. Sie müssen den Immatrikulationsantrag ausdrucken und mit den geforderten Unterlagen an die Universität Passau senden. Status „Immatrikulation in Bearbeitung“ Der Status zeigt an, dass der Immatrikulationsantrag eingegangen ist.

  2. 1Die Immatrikulation können die Studienbewerberinnen und Studienbewerber per-sönlich oder durch eine bevollmächtigte Person in der Studentenkanzlei der Universität Passau vornehmen. 2Die Immatrikulation kann auch schriftlich erfolgen. das Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung (Gym-nasium, Studienkolleg usw.)

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  4. Nach erfolgter Online-Einschreibung müssen Sie Ihren Immatrikulationsantrag ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen fristgerecht per Post an das Studierendensekretariat schicken. "Fristgerecht" bedeutet, dass Ihre Unterlagen spätestens am Fristende bei der Universität Passau eingetroffen sind.

  5. Der Immatrikulationsantrag, ausgedruckt und unterschrieben.; Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) in amtlich beglaubigter Kopie*, außer Sie haben bereits bei der Bewerbung an der Universität Passau oder bei uni-assist das beglaubigte Zeugnis eingereicht.

  6. Für zulassungsfreie, grundständige Studiengänge ( Bachelorstudiengänge, Lehramt, Rechtswissenschaft) müssen Sie sich nicht bewerben, sondern können sich direkt im Campusportal einschreiben. Für die Unterrichtsfächer Kunst und Sport ist weiterhin die bestandene Eignungsprüfung Voraussetzung für die Einschreibung.

  7. 1Mit der Immatrikulation wird die oder der Studierende Mitglied der Universität Passau in der Fakultät ihres oder seines Studienganges. 2Studierende können jeweils nur Mitglied einer Fakultät sein. 3Studierende, die an mehreren Fakultäten studieren, bestimmen bei der Immatrikulation in welcher Fakultät sie ihre mitgliedschaftlichen Rechte ...