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  1. An ihrer Erforschung und Entwicklung werden die RWTH Aachen, die Universität Duisburg-Essen, die Ruhr-Universität Bochum und die Technische Universität Dortmund maßgeblich beteiligt sein. Sie konnten sich in einer Ausschreibung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit ihrem Antrag durchsetzen. Die vier Hochschulen beginnen am 1. August 2021 gemeinsam mit vier ...

  2. Holt, Bianca. Benaicha, Farida. Ilberg, Sebastian (Verlinkung folgt) Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr. medizinstudium@uni-due.de. Wenn Sie bereits hier eingeschrieben sind, schicken Sie Ihre Anfrage bitte mit Angabe der Matrikelnummer von Ihrer aktuellen „@stud.uni-due.de“ E-Mail-Adresse, damit Ihr Anliegen ...

  3. Campus Duisburg Forsthausweg 2, 47057 Duisburg . Campus Essen Universitätsstraße 2, 45141 Essen . Universitätsklinikum Hufelandstraße 55, 45147 Essen . Anfahrt & Lagepläne Wetter Duisburg Wetter Essen

  4. Informationen zur Einschreibung. Der Studiengangwechsel bzw. die Umschreibung wird erst dann durchgeführt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie sich für das entsprechende Semester zurückgemeldet haben. Detaillierte Informationen zur Umschreibung entnehmen Sie bitte den Abschnitten "Umschreibung in einen zulassungsbeschränkten ...

  5. Wichtige Informationen rund um die Einschreibung in die Promotion Medizin finden Sie über folgendes Informationsblatt: Informationsblatt Promotion. Promovierende an der Universität Duisburg-Essen müssen sich nach der Zulassung durch den Promotionsausschuss für das Promotionsstudium immatrikulieren. Die Einschreibung erfolgt im Sachgebiet ...

  6. 1 Allgemeines 2. Die Studienbewerberinnen und Studienbewerber wer-den auf Antrag durch Einschreibung in die Universität Duisburg-Essen aufgenommen (Immatrikulation). Dem Antrag auf Immatrikulation ist stattzugeben, wenn die Voraussetzungen gemäß § 2 nachgewiesen werden und kein Einschreibungshindernis vorliegt.

  7. Der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag beträgt für das Wintersemester 2023/24 insgesamt 346,02 €. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Mobilitätsbeitrag (Ticket): 220,02 €, davon 160,62 € für das VRR-Semesterticket und 59,40 € für das NRW-Ticket. Sozialbeitrag für das Studierendenwerk: 110,00 €.