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22. Nov. 2021 · Mit Inkrafttreten der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung am 22. November 2021 ergeben sich für die Lehre einige neue Regelungen. Wir haben diese im Krisenstab beschlossen, um Ihnen das Studieren vor Ort zu ermöglichen. Diese Maßnahmen gelten bis zum 12.12.2021, dann läuft die Gültigkeit der aktuellen Sächsischen Corona ...
- Universität Leipzig: Individuelle Regelstudienzeit für das ...
Die Sächsische Staatsregierung hat eine Verordnung zur...
- Universität Leipzig: Was für das Maskentragen spricht
Nachricht vom 12.04.2022. Das neue Hygiene- und...
- Universität Leipzig: Corona-Informationen
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen rund um...
- SARS-CoV-2: Hygiene- und Infektionsschutzkonzept der Universität Leipzig
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- Nachweise Werden Nur Im Einzelfall kontrolliert
- Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung
- Hinweis Der Redaktion in Eigener Sache
Flächendeckende Kontrollen sind auch weiterhin nicht vorgesehen. Geplant ist, dass alle Studierenden einen entsprechenden Nachweis mit sich führen und vier Wochen aufbewahren müssen. In den Veranstaltungen können die Lehrenden dann selbst entscheiden, ob sie die Nachweise überprüfen. Wer keinen Nachweis vorzeigen kann, wird aus der Veranstaltung au...
Außerdem hat die Universität mitgeteilt, dass während der Veranstaltungen die Maskenpflicht gilt – es sei denn, der Mindestabstand von anderthalb Metern kann eingehalten werden. Für die Kontaktnachverfolgung sollen Studierende die Corona-WarnApp nutzen. Wer die App nicht nutzen kann, muss seine Kontaktdaten analog hinterlegen. In den Sommermonaten ...
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Bitte beachten Sie dennoch folgende Hinweise: Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Zahl behandlungsbedürftiger COVID-19-Patienten sowie weiter steigender Corona-Infektionszahlen in Leipzig werden am Universitätsklinikum Leipzig die Kapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Patienten erweitert.