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  1. Fachbereich Erziehungs- und Kulturwissenschaften. Heger-Tor-Wall 9. 49069 Osnabrück. Telefon: +49 541 969 4459. Telefax: +49 541 969 4768. E-Mail. Direkt zum Fachbereich. Der Fachbereich Erziehungs- und Kulturwissenschaften fasst eine bunte Vielfalt von Fächern zusammen, deren größte Gemeinsamkeit die Beteiligung an lehrerbildenden ...

  2. Beurlaubung. Wenn wichtige, nachweisbare Gründe vorliegen, können Studierende der Universität Osnabrück bis zum Ende der Rückmeldefrist, in Ausnahmefällen auch noch innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn, auf schriftlichen Antrag ( PDF, 247 kB) hin beurlaubt werden. Wichtige Gründe sind insbesondere: Eine Beurlaubung ist nicht ...

  3. Sobald die Universität Osnabrück die elektronische Meldung „M12“ von der Krankenkasse erhält, die bedeutet, dass Sie mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge in Verzug sind, wird systemtechnisch eine Rückmeldesperre gesetzt. Eine Rückmeldung ins folgende Semester ist dann nicht mehr möglich, es droht die Zwangsexmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters.

  4. Termine und Fristen. Die wichtigsten Termine und Fristen für Ihr Studium, insbesondere für die einzelnen Semester, die Bewerbung und Einschreibung sowie für die Rückmeldung finden Sie auf der Seite "Termine und Fristen" der Universitäts-Homepage!

  5. Sie haben die Möglichkeit, der Universität Osnabrück ein Feedback zur Studiensituation zu geben. Die Universität und Ihr Fachbereich werden sich mit Ihren Erfahrungen und Meinungen auseinander setzen. Ihre Rückmeldung trägt bei zu einer kritischen Prüfung und Verbesserung… des Studienangebotes und der Studienbedingungen,

  6. Der Erwerb eines Studiennachweises und die Prüfungsteilnahme sind grundsätzlich nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Sollte eine Anmeldung nicht möglich sein, fertigen Sie bitte ein Bildschirmfoto (Screenshot) an und verständigen Sie den Prüfer noch während des Anmeldezeitraums. Eine Um- oder Abmeldung ist nach Ablauf dieses Zeitraums ...

  7. Über den Globalhaushalt erhält die Universität Osnabrück rd. 110 Mio. Euro. Über die Verwendung dieses Geldes muss sie keinen kleinteiligen Verwendungsnachweis führen, es ist allerdings zweckgebunden für die originären Belange der Universität auszugeben. Selbstverständlich gelten für die Verwendung die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung sowie zahlreiche interne und externe ...