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Die Handlungsfähigkeit der Universität wird durch acht Dezernate gewährleistet. Die Zentrale Verwaltung leitet die Kanzlerin. Die Verwaltung unterstützt die im Landeshochschulgesetz definierten Aufgaben und die selbstgesetzten Ziele der Universität. Sie versteht sich als Dienstleistungseinrichtung.
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Die Zentrale Verwaltung ist das zentrale Gremium der akademischen Selbstverwaltung der Universität Stuttgart. Sie ist die Dienstleistungsangebot für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Beschäftigte der Universität Stuttgart. Die Zentrale Verwaltung ist die zentrale Einrichtung der akademischen Selbstverwaltung, die Funktionen und Aufgaben übernimmt, die Zentrale Verwaltung, das Rektorat, der Senat und der Universitätsrat habe.
August 2022 gültig. Das Landeshochschulgesetz (LHG) öffnet Hochschulen die Möglichkeit, Zuständkeiten wie Wirtschafts- und Personalverwaltung mittels einer Grundordnung bestimmten Bereichen zuzuordnen. An der Universität Stuttgart definiert die Geschäftsordnung der Zentralen Verwaltung die Aufgaben und Verantwortungsbereiche.