Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Verordnung zur Regelung der Organisation, des Verfahrens und der Beendigung der Beleihung oder der Beauftragung der Universalschlichtungsstelle des Bundes.

  2. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de - Seite 2 von 3 - § 4 Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens

  3. (2) Vor der Bestellung einer Person zum Streitmittler hat die Universalschlichtungsstelle des Bundes deren Namen, Qualifikation, beruflichen Werdegang und etwaige Vortätigkeiten als Streitmittler dem Bundesamt für Justiz schriftlich mitzuteilen.

  4. 16. Dez. 2019 · 7. bei Streitwerten von 10.000,01 Euro bis 30.000 Euro: 650 Euro und. 8. bei Streitwerten ab 30.000,01 Euro: 800 Euro. (2) 1 Erkennt der Unternehmer den geltend gemachten Anspruch sofort vollständig an, ermäßigt sich die Gebühr. 1. bei Streitwerten bis einschließlich 100 Euro: auf 35 Euro, 2. bei Streitwerten von 100,01 Euro bis ...

  5. 16. Dez. 2019 · 5.268 Seiten Bundesgesetzblatt in 86 Ausgaben, 1.223 geänderte Gesetze und Verordnungen an 8.935 Paragraphen - allein im Jahre 2021. UnivSchlichtV - Änderungen überwachen

  6. Man sollte hier in Deutschland dem Beispiel Österreichs folgen und einen „abgespeckten“ Doktortitel „Dr. med. univ. (lat. doctor medicinae universae/Doktor der gesamten Heilkunde)“ mit ...

  7. Allgemeine Verfahrensregeln. (1) Erklärungen im Streitbeilegungsverfahren, insbesondere Schlichtungsbegehren und sonstige Mitteilungen der Beteiligten oder der Schlichtungsstelle, bedürfen der Textform. (2) Erklärungen und Belege der Beteiligten können elektronisch bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes eingereicht werden.