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  1. § 1. Allgemeines. (1) Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung wird zum Schutz des Grundwassers in den Einzugsgebieten der Wasserwerke Templin I und II das in § 2 näher umschriebene Wasserschutzgebiet festgesetzt. Begünstigter ist der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Westuckermark.

  2. Ortschaften: Prenzlau | Datum: 28.12.2023 Landkreis Uckermark ist Kommune des Jahres 2023

  3. Untere Wasserbehörde: Sachgebietsleiter: Helge Albert: Telefon: 03546 20-2336: Untere Naturschutzbehörde Sachgebietsleiter: Thomas Röver: Telefon: 03546 20-2440: Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde Sachgebietsleiterin: Heike Koppermann: Telefon: 03546 20-1601

  4. Wasserschutzgebiete in Brandenburg. Zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung sind im Land Brandenburg gegenwärtig zirka 341 Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Mit einer Fläche von 1.363 Quadratkilometern nehmen sie etwa 4,6 Prozent der Landesfläche ein.

  5. Untere Wasserbehörden sind die Kreise und kreisfreie Städte. Aufgaben: Wasserrechtliche Verfahren, Überwachung von Gewässern und behördlichen Entscheidungen, zum Beispiel zu Abwassereinleitungen. Eine Ausnahme bilden einige kleinere Länder, die eine zweistufige Verwaltung ohne Mittelinstanz besitzen sowie Stadtstaaten mit nur einer ...

  6. Im Juli 2021 erhielt die Firma S. aus dem Raum Templin den Auftrag zum Bohren eines Brauchwasserbrunnens. Der Vorgang wurde entsprechend der Forderung auf dem Merkblatt fristgemäß bei der zuständigen Behörde angemeldet.

  7. 70 Amt für Wasserwirtschaft und Kreisentwicklung. Dezernat 3. Ellbogenstraße 2. Standort Anklam. 17389 Anklam. 03834 8760 3201. 03834 8760 9026. Wasserwirtschaft-Kreisentwicklung@kreis-vg.de. Nachricht schreiben Karte anzeigen Adresse exportieren.