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  1. 21. Feb. 2024 · Befugnisse und Unterschied zwischen Assessor und Rechtsanwalt. Während der Titel des Assessors des Rechts das Bestehen der Zweiten juristischen Prüfung markiert (s.o.), ist er indessen nicht mit ...

  2. Antrag auf Diplomierung. Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen, die ab dem Prüfungstermin 1990/II am Prüfungsort Augsburg die Erste Juristische Staatsprüfung erfolgreich abgelegt haben sowie Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs "Rechtswissenschaft", die gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen ...

  3. 29. Nov. 2022 · Arbeit im öffentlichen Dienst. Diplomjurist in einer Kanzlei. Alternativen im internationalen Bereich. Pädagogische Tätigkeiten. Fazit. Nach einem bestandenen ersten Staatsexamen, kann man den Titel des Diplomjuristen beantragen. Von vielen fällt schon an dieser Stelle des Ausbildungsweg eine Menge Leistungsdruck ab. Und das auch zurecht.

  4. 8. Okt. 2023 · Zum Ausgleich etwaiger Nachteile, die deutsche Studierende im Ausland erfahren, wo die deutsche Volljurist*innenausbildung selten bekannt ist, verleihen manche Universitäten mit Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens den akademischen Grad Diplom-Jurist*in (Dipl. Jur.) oder auch den Magister iuris (Mag. iur.). An manchen Universitäten kann zudem parallel zum ersten Staatsexamen ein ...

  5. Es gibt auf dieser Plattform Kollegen und Kolleginnen, die neben der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt/in“ auch den akademischen Grad „Diplom-Jurist“ führen. Diese Bezeichnung wird oft in der abgekürzten Form „Dipl.-Jur.“, „Dipl. Jur.“, „Dipl. Jurist“ , „Dipl. Jur. Univ.“ benutzt.

  6. Regelmäßig ist das der Mastergrad "Magister juris (Universität zu Köln)". Für Absolventinnen und Absolventen, die das Studium vor Juni 2008 aufgenommen haben, kommt zudem die Verleihung des Grades "Diplom-Juristin" oder "-Jurist" in Frage. Dieser Grad wird auch rückwirkend an Personen verliehen, die ab 1980 das Examen bestanden haben.

  7. Diplom-Jurist (Dipl. ist ein akademischer Grad, der einerseits in der Bundesrepublik Deutschland von vielen Universitäten an ihre Absolventen nach bestandener Erster Juristischer (Staats-)Prüfung verliehen wird und der andererseits in der DDR den Regelabschluss für ein rechtswissenschaftliches Studium darstellte.