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  1. Entscheidend dafür, ob ein „freier Wille“ vorliegt, sind die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln. Wenn eines der beiden Elemente fehlt liegt kein „freier Wille“ sondern ein „natürlicher Wille“ vor. Jeder Mensch, auch der psychisch Kranke, ist in der Lage, einen „natürlichen ...

  2. 30. Okt. 2015 · Sowohl für Patientenentscheidungen als auch für die Erteilung einer Vollmacht ist ein freier Wille erforderlich, der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit voraussetzt. Für die wirksame Vollmachtserteilung ist Geschäftsfähigkeit, für die Einwilligung in eine Behandlung Einwilligungsfähigkeit erforderlich. Von beidem ist bei Volljährigen ...

  3. Schon aus diesem Grund scheint es angebracht, den deutungsoffenen und oft missverstandenen Begriff „natürlicher Wille“ zu vermeiden und durch den Begriff der „Willensäußerung bei ...

  4. 26. Aug. 2023 · Der Wille (lat. voluntas) ist von dem eigenen subjektiven Wertesystem abhängig und stets auf das persönlich Wertvolle, Gute gerichtet ( Ethik ). Der Wille ist als geistiger Akt stets freier ...

  5. Allgemeines. Der deutsche Gesetzgeber setzt den freien Willen des erwachsenen Menschen voraus: Die freie Willensbestimmung kann nur im Zustand der Bewusstlosigkeit oder „krankhafter [oder vorübergehender] Störung der Geistestätigkeit“ dauerhaft oder vorübergehend unmöglich sein ( § 104 f. BGB) (mit Folge der Geschäftsunfähigkeit ).

  6. Der natürliche Wille umfasst die tatsächlich vorhandenen Absichten und Wünsche, Wertungen und Handlungsintentionen eines Menschen, auch wenn er sich in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet. Der natürliche Wille ist – gerade im Betreuungsrecht – nicht bedeutungslos, sondern im Rahmen des ...

  7. g„leich differenziert das Gesetz zwischen dem freien Willen“ (§ 1896 BGB) b„zw. der freien Willensbestimmung“ (§ 104 BGB)„ und dem natürlichen Willen“ (§ 1906a BGB). Dieser Unterscheidung wird im Folgenden nachge-gangen. II. Begriffsbestimmungen Um die Bedeutung des natürlichen und des freien Willens im Bürgerlichen