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Staatssekretär ( StS) ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für das höchste statusrechtliche Amt, das ein Beamter in seinem Beamtenverhältnis erreichen kann, und zugleich eine Funktionsbezeichnung. Die Funktion eines Staatssekretärs kann ausnahmsweise auch einem außertariflich Beschäftigten übertragen werden.
- Finanzwirt /-in. Wenn du an Beamte denkst, denkst du vermutlich direkt an Mitarbeiter /-innen im Finanzamt. Diese Finanzwirte /-innen kümmern sich um jegliche Steuerangelegenheiten.
- Verwaltungsfachangestellte /-r. Als Verwaltungsfachangestellte /-r erwarten dich die verschiedensten Aufgabengebiete. Neben Personalangelegenheiten und der Bearbeitung von Anträgen bist du außerdem für die professionelle Beratung von Kunden und Organisationen zuständig.
- Lehrer /-in. Lehrer /-innen sind die Stütze des deutschen Bildungssystems. Sie vermitteln Lehrinhalte und sind zudem für die Erziehung der Schüler /-innen mitverantwortlich und gleichzeitig Bezugsperson.
- Kriminologe /-in. Die Arbeit des /-r Kriminologen /-in beginnt nicht wie bei dem /-r Kriminaltechniker /-in nach dem Verbrechen, sondern bevor es geschieht.
Einmal pro Woche treffen sich die Staatssekretäre der Ressorts in der Staatssekretärskonferenz und bereiten darin die kommenden Kabinettsitzungen der Landesregierung vor. Die beamteten Staatssekretäre sind keine Mitglieder des Kabinetts.
Staatssekretär/in ist die Bezeichnung für den ranghöchsten Beamten oder die ranghöchste Beamtin in einem Ministerium. Davor steht in der Hierarchie nur der Minister oder die Ministerin. Der Staatssekretär oder die Staatssekretärin (Abkürzung StS) vertritt den Minister oder die Ministerin bei wichtigen Aufgaben innerhalb des Ministeriums.
Parlamentarische Staatssekretäre sind nicht verbeamtet, sondern sind – wie die Minister, die sie vertreten – Mitglieder des Bundestags oder des Landtags. Typische Einsatzorte von Staatssekretärinnen
Staatssekretäre bilden in der Bundesrepublik Deutschland als Amtschefs in Ministerien, Senatsverwaltungen, Staatskanzleien und ähnlichen Institutionen die Schnittstelle zwischen den politischen Organen und der nicht-politischen Beamtenschaft .
Bereiche: • Wirtschaftspolitik (I), • Industriepolitik (IV) und • Mittelstandspolitik (VII). • Europapolitik (E), • Außenwirtschaftspolitik (V) und • Digital- und Innovationspolitik (VI). Hier erfahren Sie mehr über die beamteten und die parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Bundesministerium für ...
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