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  1. Das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 (RGBl. I, S. 479) verbot im Deutschen Reich alle Parteien neben der NSDAP. Es wurde von der Reichsregierung beschlossen und von Reichskanzler Adolf Hitler, Reichsinnenminister Wilhelm Frick und Reichsjustizminister Franz Gürtner verkündet. Das Gesetz trat am 16. Juli ...

  2. Am 22. Juni 1933 folgte das endgültige Verbot der SPD. Als staats- und volksfeindliche Partei eingeordnet, wurden ihr sämtliche politische Aktivitäten untersagt. SPD-Versammlungen, jede Art von parteipoli-tischer Propaganda sowie die Herstellung und Verbreitung sozialdemokratischer Schriften wurden verboten. Das Parteivermögen wurde beschlagnahmt.

  3. Schon im Juni und Juli 1933 wurden die bürgerlichen Parteien aufgelöst und die linken Parteien verboten. Begonnen hatte man mit der KPD, der Kommunistischen Partei Deutschlands, dann folgte ein Verbot der SPD. Im Mai wurde das Parteivermögen der SPD beschlagnahmt.

  4. Im Juni wurde die SPD verboten. Andere Parteien kamen dem Verbot zuvor und lösten sich unter dem Druck der Nationalsozialisten selbst auf. Im Juli 1933 gab es in Deutschland nur noch eine Partei, die NSDAP.

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  5. Mit der Annahme des Ermächtigungsgesetzes am 23. März 1933 und der Entmachtung des Parlaments verloren die Parteien ihre Funktion als politische Entscheidungsträger. Der Ausschaltung der KPD und der Zerschlagung der Gewerkschaften Anfang Mai folgte am 22. Juni 1933 das Verbot der SPD.

  6. Zum entscheidenden Konflikt kam es, als Brüning und Groener auf Wunsch zahlreicher Länder (darunter Bayern ebenso wie Preußen) beim Reichspräsidenten ein Verbot der SA und der SS erwirkten, um die Hauptursache der politischen Gewalt zu bekämpfen; es trat am 13. April 1932 in Kraft. Der Reichspräsident und seine Berater störten sich daran ...

  7. Vom 14. Juli 1933. Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: 1. In Deutschland besteht als einzige politische Partei die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei. 2.