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  1. Änderungen vom 17. und 18. November 1848 und vom 6. April 1852 bekannt. Wir Karl August, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meissen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg.

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      Sachsen-Weimar-Eisenach. Constitution vom 20. September...

  2. Revidirtes Grundgesetz über die Verfassung des Großherzogthumes Sachsen-Weimar-Eisenach vom 5. Mai 1816. Vom 15. Oktober 1850 (Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach, Nr. 27 vom 19. Oktober 1850, S. 615–634; Digitalisat hier).

  3. Verfassungen des Großherzogtums Sachsen (-Weimar-Eisenach) (bis 1918/20)

  4. Das Haus Sachsen-Weimar (ab 1741 Sachsen-Weimar und Eisenach und ab 1815 Sachsen-Weimar-Eisenach) ist ein deutsches Fürstenhaus, welches das Herzogtum Sachsen-Weimar und Eisenach bzw. das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach regierte. Es handelt sich um den ältesten Zweig der Ernestiner, die wiederum den älteren Zweig des Hauses Wettin bilden.

  5. 1.6 Niedergang des Herzogtums bis zum Anfall von Eisenach. 2 Herrscherliste. 3 Siehe auch. 4 Literatur. 5 Fußnoten. Geschichte. Vorgeschichte. Weimar vor dem Machtantritt der Wettiner. Die älteste Erwähnung des Ortes Weimar stammt (umstritten) aus dem Jahr 899 oder (sicher) aus dem Jahr 915.

  6. Verfassung [Bearbeiten] Grundgesetz über die Landständische Verfassung des Großherzogthums Sachsen-Weimar vom 5. Mai 1816; weitere Rechtsnormen [Bearbeiten] Verordnung, betreffend die Uebertragung sachsen-weimarischer und sachsen-meiningenscher Rechtssachen auf das Reichsgericht (1879) Gesetzblätter#Sachsen-Weimar-Eisenach ...