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  1. Änderungen vom 17. und 18. November 1848 und vom 6. April 1852 bekannt. Wir Karl August, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meissen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg.

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      Sachsen-Weimar-Eisenach. Constitution vom 20. September...

  2. Revidirtes Grundgesetz über die Verfassung des Großherzogthumes Sachsen-Weimar-Eisenach vom 5. Mai 1816. Vom 15. Oktober 1850 (Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach, Nr. 27 vom 19. Oktober 1850, S. 615–634; Digitalisat hier).

  3. Verfassungen des Großherzogtums Sachsen (-Weimar-Eisenach) (bis 1918/20)

  4. Das Haus Sachsen-Weimar (ab 1741 Sachsen-Weimar und Eisenach und ab 1815 Sachsen-Weimar-Eisenach) ist ein deutsches Fürstenhaus, welches das Herzogtum Sachsen-Weimar und Eisenach bzw. das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach regierte. Es handelt sich um den ältesten Zweig der Ernestiner, die wiederum den älteren Zweig des Hauses Wettin bilden.

  5. Mai 1816 eine für die damalige Zeit liberale landständige Verfassung. Sachsen-Weimar-Eisenach war das erste Land in Deutschland nach den Befreiungskriegen, dass eine derartige Verfassung erhielt. Die in dieser Verfassung geregelten Landstände setzten sich aus 31 Vertretern der der Stände zusammen:

  6. Verfassung [Bearbeiten] Grundgesetz über die Landständische Verfassung des Großherzogthums Sachsen-Weimar vom 5. Mai 1816; weitere Rechtsnormen [Bearbeiten] Verordnung, betreffend die Uebertragung sachsen-weimarischer und sachsen-meiningenscher Rechtssachen auf das Reichsgericht (1879) Gesetzblätter#Sachsen-Weimar-Eisenach ...