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  1. 9. März 2011 · A könnte sich wegen versuchten Betrugs gemäß §§ 263 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben. Vorprüfung. a. Nichtvollendung der Tat (+). b. Die Versuchsstrafbarkeit ergibt sich aus §§ 23 Abs. 1, 12 Abs. 1 StGB. 1. Tatbestand. a. subjektiver Tatbestand (= Tatentschluss) A müsste mit Tatentschluss gehandelt haben.

  2. (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bes...

  3. 24. Jan. 2024 · Betrug liegt vor, wenn jemand in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen durch Täuschung über Tatsachen bewegt. Im...

  4. Für den Betrug können grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. In schweren Fällen ist eine Bestrafung mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe möglich. Die praktische Bedeutung des Betrugstatbestands ist äußerst groß.

  5. 2. Nov. 2020 · 1. Täuschungshandlung. Der erste Prüfungspunkt beim Betrug gemäß § 263 StGB ist die Prüfung der Täuschungshandlung. Die Betrugshandlung des Täters besteht in einer Täuschung über Tatsachen. a.) Tatsachen. Ein Täuschen ist nur über Tatsachen und nicht über Werturteile möglich.

  6. 24. Mai 2019 · Wann ist es ein strafbarer versuchter Betrug? Was ist ein besonders schwerer Fall von Betrug? Welche Strafen drohen bei einem Betrug? Kann eine Selbstanzeige bei Betrug vor Strafe schützen? Wann verjährt ein Betrug? Was versteht man unter Internetbetrug? Was ist ein Computerbetrug? Wann spricht man von Subventions- und Kapitalanlagebetrug?

  7. 13. Juli 2023 · Versuchter Prozessbetrug ist der erfolglose Versuch, in gerichtlichen Verfahren durch bewusst wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen zu täuschen und dadurch eine ungerechtfertigte Entscheidung...