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  1. Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt. 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder. 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (2) 1 Ebenso wird bestraft, wer ...

    • 201A Stgb

      Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des...

  2. Dieser Paragraph regelt die Strafbarkeit von Handlungen, die das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen aufnehmen, abhören oder öffentlich mitteilen, ohne dafür berechtigt zu sein. Die Strafe kann je nach Art und Folge der Verletzung variieren, von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

  3. 22. Feb. 2024 · Das im Strafgesetzbuch unter § 201 aufgeführte Vergehen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes dient dem Schutz der Kommunikationsphäre und soll damit die Unbefangenheit der persönlichen Aussprache gewährleisten. Gemäß § 201 Abs. 1 StGB gilt der Tatbestand als erfüllt, wenn eine unbefugte Person

  4. Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist in Deutschland gemäß Absatz 1 und Absatz 2 StGB ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Begeht der Täter die Tat als Amtsträger ( § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB), z. B. Beamter oder Richter, erhöht sich die Höchststrafe gem. § 201 Abs. 3 StGB ...

  5. Das Vertrauen in die Vertraulichkeit des ausgesprochenen Wortes soll geschützt werden. Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, diesen Schutz strafrechtlich abzusichern. Nach § 201 des Strafgesetzbuches droht deshalb für die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

  6. 13. Mai 2024 · §201 StGB regelt die Vertraulichkeit des Wortes und bezieht sich auf das nicht-öffentlich gesprochene Wort. Polizisten im Einsatz sprechen öffentlich. Das ist Quatsch. Das Gegenteil...

  7. Das Recht am gesprochenen Wort ist beispielsweise grundsätzlich dann verletzt, wenn sich jemand im Raum versteckt oder wenn am anderen Ende der Telefonleitung jemand über die Lautsprecherfunktion heimlich mithört. Weiß der Gesprächspartner davon, muss er ungefragt darüber aufklären. Dafür ist nicht erforderlich, dass man sich zuvor ...