Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Das Wagnersche Gesetz (oder Gesetz der wachsenden Staatsausgaben) geht davon aus, dass das Wachstum der Staatsausgaben und Staatsquoten nicht bloß proportional, sondern überproportional zum Bruttosozialprodukt erfolge. Es ist benannt nach dem Ökonomen Adolph Wagner, der es formulierte.

  2. Lexikon Online ᐅWagnersches Gesetz: von Wagner 1863 erstmals formuliertesGesetz der wachsenden Staatsausgaben“, nach dem sich absolut und relativ zum Nationaleinkommen (zuvor zum Sozialprodukt) eine deutliche Tendenz zur Ausdehnung der öffentlichen bzw. Staatstätigkeiten mit dem Fortschritt der Volkswirtschaft und Kultur.

  3. Das Wagnersche Gesetz der wachsenden Staatsausgaben ist eine im 19. Jahrhundert von Adolph Wagner formulierte These, die besagt, dass mit dem Wachstum der Volkswirtschaft und dem kulturellen Fortschritt auch der Anteil der staatlichen Aktivität an der Wirtschaftsleistung zunimmt.

  4. Wagnersches Gesetz. (= Gesetz der wachsenden Staatstätigkeit) von Adolph WAGNER (1864) behauptet e Gesetzmäßigkeit, wonach im Rechts- und Wohlfahrtsstaat die Aufgaben des Staates nach Art und Umfang in Relation zum Privatsektor zunehmen, was sich in einem Anwachsen der Staatsausgaben in Relation zum -9 Sozialprodukt ausdrückt.

  5. In Zusammenfassung lässt sich sagen, dass das Wagnersche Gesetz eine ökonomische Theorie darstellt, welche beschreibt, dass die Staatsausgaben im Verhältnis zum nationalen Einkommen ansteigen, sobald eine Gesellschaft sich weiterentwickelt. Der Anstieg resultiert aus dem steigenden Bedarf an staatlichen Dienstleistungen und Infrastruktur ...

  6. Wagners Gesetz ist eine Wirtschaftstheorie, die einen realen Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Wachstum der öffentlichen Ausgaben berücksichtigt. Wagners Gesetz war eine Theorie des deutschen Ökonomen Adolph Wagner.

  7. Stichwor Wagnersches Gesetz – von Wagner 1863 erstmals formuliertes „ Gesetz der wachsenden Staatsausgaben “, nach dem sich absolut und relativ zum Nationaleinkommen (zuvor zum Sozialprodukt) eine deutliche Tendenz zur Ausdehnung der öffentlichen bzw. Staatstä-tigkeiten mit dem Fortschritt der Volkswirt-schaft und Kultur zeige. – 1.