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  1. Vor 4 Tagen · Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)/Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG): Eine der bekanntesten Rechtsformen, bei der die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Stammeinlagen haften. Die GmbH ist in Deutschland weit verbreitet und bietet eine gewisse finanzielle Sicherheit. Ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr werden vom GmbHG (Gesetz ...

  2. Vor 4 Tagen · Weitere häufig genutzte Rechtsformen für Unternehmen als Kapitalgesellschaft sind die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die UG (Unternehmensgesellschaft, haftungsbeschränkt) sowie die AG (Aktiengesellschaft).

  3. Vor 4 Tagen · Was ist beschränkte Steuerpflicht? Die beschränkte Steuerpflicht ist also die Verpflichtung, dass du deine Einkünfte, die aus Deutschland kommen, auch in Deutschland versteuerst. Deine anderen Einkünfte, welche nicht aus Deutschland kommen, musst du also auch nicht in Deutschland versteuern.

  4. Vor 5 Tagen · Auch in der heutigen Zeit gibt es nach wie vor eine Vielzahl von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Stammkapital noch auf DM lautet. Allgemein anerkannt ist, dass eine Umstellung des DM-Stammkapitals auf Euro erst dann erforderlich ist, wenn eine Kapitalmaßnahme erfolgt.

  5. Vor 2 Tagen · (1) Absatz eins Die Firma der Gesellschaft muss, auch wenn sie nach § 22 UGB oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ enthalten; die Bezeichnung kann abgekürzt werden.

  6. Vor 5 Tagen · Gemeinsam mit einigen hat er ein detailliertes Stärken-Schwächen-Profil der Firma erstellt und eine Wertberechnung mit der Ertragswertmethode durchgeführt. Hansen war klar, dass er so nur einen groben Anhaltspunkt für den Firmenwert hat, der aber als Basis für die Kaufpreisverhandlungen für die Unternehmensnachfolge genügt.

  7. Vor 3 Tagen · die Gesellschaft Aktiengesellschaften, aufsichtsratspflichtige Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Sinn des Abs. 2 Z 1 einheitlich leitet (§ 15 Abs. 1 Aktiengesetz 1965) oder auf Grund einer unmittelbaren Beteiligung von mehr als 50 Prozent beherrscht und in beiden Fällen die Anzahl der Arbeitnehmer jener Gesellschaft und dieser ...