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  1. Als Nasciturus ( lateinisch ‚der geboren werden wird‘) wird im Recht Deutschlands das bereits gezeugte, aber noch ungeborene Kind bezeichnet. Die Zeugung meint hier die Einnistung der Zygote in die Gebärmutterschleimhaut ( Nidation ), [1] sodass ab diesem Zeitpunkt der Embryo auch als Nasciturus gilt.

  2. 30. Jan. 2021 · Nasciturus bedeutet „der geboren werden wird“. Und damit sind wir schon bei der Frage. Was ist die Bedeutung eines Nasciturus? Ein Nasciturus ist die „gezeugte, aber noch nicht geborene Leibesfrucht“. Leibesfrucht ist auch so ein tolles Wort. Damit ist mit anderen Worten das ungeborene Leben gemeint, also ein Kind, das im Mutterbauch heranwächst.

  3. Das ungeborene Leben ist in Deutschland durch eine Vielzahl an Schutzvorschriften geschützt. Diese Kurzinformation soll einen gedrungenen Überblick über den verfassungsrechtlichen, den strafrechtlichen und den zivilrechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens geben.

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  4. Der aus dem Lateinischen stammende Begriff Nasciturus kann im Deutschen mit Leibesfrucht übersetzt werden und beschreibt im Allgemeinen ein Kind, das zwar bereits gezeugt, aber noch nicht geboren wurde. Der Embryo beziehungsweise Fötus oder auch die Leibesfrucht kann demzufolge ...

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  5. Nasciturus - der Geborenwerdende - beschreibt das bereits gezeugte, aber noch ungeborene Kind, also die Leibesfrucht, als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von eigenen Rechten. Als Nasciturus wird ein menschlicher Embryo ab dem Zeitpunkt der Nidation, der Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut, bezeichnet.

  6. Was ist ein „nasciturus“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. Was ist ein „nasciturus“? „nasciturus“ ist Lateinisch und heißt zu deutsch „der noch geboren werdende“. Der Begriff bezeichnet die noch ungeborene Leibesfrucht, also das bereits ...

  7. Das Nasciturus-Prinzip wird in verschiedenen Rechtsgebieten angewendet, unter anderem im Erbrecht (§ 1929 BGB), im Familienrecht (etwa bei der Berechnung des Kindesunterhalts) und im Schadensersatzrecht (wenn das ungeborene Kind durch eine Verletzung der Mutter geschädigt wird).