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12. Aug. 2023 · Diplom-Jurist – Informationen über Jura-Studium und Berufsaussichten. Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 12.08.2023 | Jetzt kommentieren | Jetzt bewerten. Inhaltsverzeichnis. Studium - wie...
Diplom-Jurist ist ein akademischer Grad, der einerseits in der Bundesrepublik Deutschland von vielen Universitäten an ihre Absolventen nach bestandener Erster Juristischer Prüfung verliehen wird und der andererseits in der DDR den Regelabschluss für ein rechtswissenschaftliches Studium darstellte.
Mit dem Bestehen der Prüfung können sich die Absolventen „Diplom-Jurist“ oder „Jurist“ nennen. Das Referendariat – die Ausbildung zum Volljuristen. Um den Titel „Volljurist“ zu erlangen, stehen die frischgebackenen Juristen vor der nächsten großen Herausforderung: Dem Referendariat.
29. Nov. 2022 · Was kann man als Diplomjurist machen? Nach einem bestandenen ersten Staatsexamen, kann man den Titel des Diplomjuristen beantragen. Von vielen fällt schon an dieser Stelle des Ausbildungsweg eine Menge Leistungsdruck ab. Und das auch zurecht. Dass im Jurastudium eines der größten Probleme vor dem ersten Staatsexamen die ...
Jurist. Als Juristen (von lateinisch ius, das Recht) bezeichnet man Personen, die ein Studium der Rechtswissenschaft mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung abgeschlossen haben. Neben dem deutschen Staatsexamen existieren außerdem rechtswissenschaftliche Hochschulgrade (z. B. Dipl.-Jur., Mag. iur., Lic. iur., MLaw, LL.M., LL.B. ).
Regelmäßig ist das der Mastergrad "Magister juris (Universität zu Köln)". Für Absolventinnen und Absolventen, die das Studium vor Juni 2008 aufgenommen haben, kommt zudem die Verleihung des Grades "Diplom-Juristin" oder "-Jurist" in Frage. Dieser Grad wird auch rückwirkend an Personen verliehen, die ab 1980 das Examen bestanden haben.
Ausgeschlossen ist die Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“, sofern der oder die Berechtigte bereits einen anderen vergleichbaren Hochschulgrad auf der Basis der ersten juristischen Staatsprüfung oder der Ersten Prüfung (s. Punkt 1.) erworben oder beantragt hat.