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  1. Vertikale Staatsstruktur Deutschlands. In vier Bundesländern Deutschlands ist ein Regierungsbezirk (kurz Reg.-Bez.) der Bezirk einer allgemeinen Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben gebündelt werden. Diese Behörde wird von einem Regierungspräsidenten geleitet und trägt selbst die Bezeichnung ...

  2. 6. Juni 2023 · Ein Regierungsbezirk ist eine mittlere Verwaltungseinheit innerhalb eines deutschen Bundeslandes, die als Bindeglied zwischen den Bezirken bzw. Landkreisen und der...

  3. Ein Regierungsbezirk ist eine „Behörde der bayerischen Staatsverwaltung“. Genauer befindet sich diese „Mittelbehörde im dreistufigen Verwaltungsaufbau zwischen den bayerischen Staatsministerien und den Behörden der Unterstufe (z. B. Landratsämter)“.

  4. Ein Regierungsbezirk ist der Zuständigkeitsbereich einer öffentlichen Verwaltung unterhalb der Landesebene und oberhalb der Stadtkreise (kreisfreien Städten) bzw. der Landkreise. Das Politiklexikon erklärt die Funktionen, die Geschichte und die Beispiele von Regierungsbezirken in verschiedenen Bundesländern und Kommunen.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  5. Regierungsbezirk. Die Regierungsbezirke sind Teil der Staatsverwaltung. Sie finden sich als regionale Mittelinstanz (Landesmittelbehörde) zwischen Kreis und Ministerien in den größeren Flächenländern. Sie sind wie alle Behörden hierarchisch aufgebaut. An ihrer Spitze stehen die RegierungspräsidentInnen als politische BeamtInnen.

  6. Die Verwaltungsgliederung Deutschlands bezeichnet die in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden vertikalen administrativen Strukturen. Inhaltsverzeichnis. 1 Eigenstaatlichkeit von Bund und Ländern. 2 Verwaltungsgliederung der einzelnen Länder. 3 Übersicht über die Verwaltungsebenen. 4 Siehe auch. 5 Weblinks. 6 Einzelnachweise.

  7. Landesverwaltung. Regierungsbezirke in Baden-Württemberg. Baden-Württemberg besteht aus vier Regierungsbezirken. Foto: Symbolbild vierblättriges Kleeblatt (Claudia Wollesen, pixabay.com, 711625). Baden-Württemberg gliedert sich in die vier Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen.