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  1. Regierungsbezirk. In vier Bundesländern Deutschlands ist ein Regierungsbezirk (kurz Reg.-Bez.) der Bezirk einer allgemeinen Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben gebündelt werden. Diese Behörde wird von einem Regierungspräsidenten geleitet und trägt selbst die Bezeichnung Regierungspräsidium (in Baden-Württemberg und ...

  2. 6. Juni 2023 · Ein Regierungsbezirk ist eine mittlere Verwaltungseinheit innerhalb eines deutschen Bundeslandes, die als Bindeglied zwischen den Bezirken bzw. Landkreisen und der Landesregierung fungiert. Die ...

  3. Ein Regierungsbezirk ist eine „Behörde der bayerischen Staatsverwaltung “. [3] Genauer befindet sich diese „ Mittelbehörde im dreistufigen Verwaltungsaufbau zwischen den bayerischen Staatsministerien und den Behörden der Unterstufe (z. B. Landratsämter )“. [3] Anders als bei den Landratsämtern, die gleichzeitig staatliche und ...

  4. Regierungsbezirk. R. bezeichnet den Zuständigkeitsbereich einer öffentlichen Verwaltung unterhalb der Landesebene und oberhalb der Stadtkreise (kreisfreien Städten) bzw. der Landkreise. In DEU ist R. in einigen Bundesländern ( Bundesland) (BW, BY, HE, NI, NRW, RP) die Mittelinstanz der staatlichen Verwaltung.

  5. Verwaltungsgliederung Deutschlands in Länder, Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte. Unter Vorbehalt der Eigenstaatlichkeit der Länder und der Eigentümlichkeiten der Verwaltungsgliederung innerhalb der Länder kann schematisch wie folgt unterschieden werden: 1. Bund; 2. Land; 3. Staatliche Mittelinstanz: Regierungsbezirk (BW ...

  6. Regierungsbezirke in den Bundesländern[ Bearbeiten] In folgenden Ländern gibt es Regierungsbezirke: Baden-Württemberg – 4 Regierungsbezirke: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen. Bayern – 7 Regierungsbezirke: Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz, Schwaben. Unabhängig von diesen ...

  7. Regierungsbezirk. Der R. ist der örtliche Zuständigkeitsbereich einer staatlichen Mittelbehörde in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen (NRW), die von einem Regierungspräsidenten geleitet wird. Sie ist als weisungsabhängige „Bündelungsbehörde der Mittelinstanz“ (Schrapper 1994) monokratisch ...