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  1. Unter Hegemonie versteht man die zugerechnete oder eingenommene Führungsrolle oder Priorität einer gesellschaftlichen Institution (eines Staates, einer Organisation) oder eines ähnlichen Akteurs in politischen, militärischen, wirtschaftlichen, sozialen, religiösen oder kulturellen Angelegenheiten.

  2. Was bedeutet Hegemonialmacht? Hegemonialmacht (Sprache: Deutsch) Wortart: Substantiv, weiblich. Bedeutung/Definition. "Vorherrschaft oder Überlegenheit einer Institution, eines Staates, einer Organisation oder eines ähnlichen Akteurs in politischer, militärischer, wirtschaftlicher, religiöser und/oder kultureller Hinsicht" Artikel/Genus.

  3. Das ist ein Grundrecht, das regelt, dass wir auch im Internet die uneingeschränkte Herrschaft über unsere Daten haben. Von "Hegemonie" spricht man, wenn ein Staat die Führung gegenüber anderen Staaten hat. Das kann militärische, wirtschaftliche oder kulturelle Gründe haben.

  4. Hegemonial beschreibt einen Zustand, in dem eine Partei oder ein Akteur so viel Macht innerhalb eines Systems hat, dass andere Parteien und Akteure im selben System keine Chance mehr haben, gleichwertig zu sein oder zu werden. Ein hegemoniales System ist daher per definitionem ungleich.

  5. Diese Überlegenheit kann sowohl militärisch als auch wirtschaftlich und kulturell begründet sein. Meistens erkennen die anderen Staaten den stärkeren Staat (man nennt ihn auch „Hegemonialmacht") an, ohne dass es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen muss.

  6. www.staatslexikon-online.de › Lexikon › HegemonieHegemonie – Staatslexikon

    1. Begriff. H. (von altgriechisch hēgemonía, Heerführung) ist die Vorherrschaft eines Staates über andere Staaten. Sie kann auf militärischer, wirtschaftlicher, politischer oder kultureller Überlegenheit beruhen, wobei die Beherrschungsfelder einzeln oder auch in Kombination vorhanden sein können.

  7. www.bpb.de › kurz-knapp › lexikaHegemonie | bpb.de

    Hegemonie. [griech: Heerführung] H. bezeichnet die (militärische, wirtschaftliche, kulturelle etc.) Vorrangstellung oder Vorherrschaft eines Staat es gegenüber einem anderen Staat oder mehreren anderen Staaten.