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  1. Stand: geändert am 22.12.2022 | Thema Informationspflichten für Emittenten Insiderinformation Beitrag aus dem Emittentenleitfaden der BaFin Die Definition der Insiderinformation ergibt sich aus Art. 7 Abs. 1 MAR .

  2. Merkmale einer Insiderinformation. Damit ein Umstand als Insiderinformation konstituiert, bedarf es gemäß Art. 7 Abs. 1 MMVO zweier kumulativ vorliegender Voraussetzungen. Zunächst muss eine Information präzise genug sein, um konkrete Schlüsse aus ihr ziehen zu können.

  3. Lexikon Online ᐅInsiderinformationen: konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf den oder die Emittenten von Insiderpapieren oder auf diese selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen, § 13.

  4. 26. Apr. 2024 · Als Insiderhandel wird ein Börsengeschäft bezeichnet, das auf der Grundlage von nicht-öffentlich zugänglichen, börsenrelevanten Informationen getätigt wurde. Dieser Insiderhandel ist verboten...

  5. Insiderhandel bedeutet im Finanzwesen die Verwendung von Insiderinformationen für Börsengeschäfte und ist ein Begriff des Finanzmarkts, speziell des Aktienmarkts. Insiderhandel ist in Deutschland und den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Straftat, da er die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts beeinträchtigt. Inhaltsverzeichnis.