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  1. Unter einem Souverän (von mittellateinisch superanus ‚darüber befindlich‘, ‚überlegen‘) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt. In Demokratien hat regelmäßig das Staatsvolk diese verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Funktion – in repräsentativen Systemen in der Regel indirekt –, in absoluten und ...

  2. Die folgende Liste enthält die Unabhängigkeitsdaten souveräner Staaten der Erde, die ihre Unabhängigkeit von anderen übergeordneten staatlichen Gebilden erlangt haben. Die Daten beziehen sich auf die zeitlich letzte Unabhängigkeits- oder Souveränitätserklärung.

    Staat
    Datum
    Unabhängigkeit Von …
    19. Aug. 1919
    28. Feb. 1922
    Vereinigtes Königreich Großbritannien und ...
    28. Nov. 1912
    5. Juli 1962
  3. Die Souveränität eines Staates besteht darin, dass er selbst entscheiden kann, was im Inneren sowie in den Beziehungen zu anderen Staaten geschehen soll. Der souveräne Staat hat die Macht, seine Gesetze und seine Regierungsform selbst zu bestimmen. Fremde Staaten dürfen sich nicht einmischen.

  4. Die Souveränität eines Staates besteht darin, dass er selbst entscheiden kann, was im Inneren sowie in den Beziehungen zu anderen Staaten geschehen soll. Der souveräne Staat hat die Macht, seine Gesetze und seine Regierungsform selbst zu bestimmen. Fremde Staaten dürfen sich nicht einmischen. Weiter lesen. Das Volk ist der "Souverän"

  5. Souveränität. [franz.] S. bezeichnet die höchste, nach innen und außen unabhängige staatliche Herrschaftsmacht und Entscheidungsgewalt: 1) Innere S. heißt in den modernen Demokratie n, dass die Staatsgewalt über sämtliche Hoheitsrechte verfügt und durch die Volkssouveränität sowohl legitimiert als auch begrenzt ist.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  6. Souveränität. zur Stelle im Video springen. (01:38) Deutschland ist ein souveräner Staat. Das bedeutet, dass er unabhängig von anderen Staaten ist und eigene Gesetze erlassen kann. Dadurch kann niemand außerhalb Deutschlands dem deutschen Staat vorschreiben, was er tun muss.

  7. www.staatslexikon-online.de › Lexikon › SouveränitätSouveränität – Staatslexikon

    Eine souveräne Einheit der Staatsgewalt im funktionellen Sinne besteht hier nicht mehr; die Staatsgewalt ist aufgegliedert und auf verschiedene Staatsorgane verteilt. Im Bundesstaat kommt eine vertikale Gewaltenteilung hinzu. Alle pouvoirs constitués besitzen lediglich verfassungsrechtlich begrenzte Zuständigkeiten.