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  1. Die Weimarer Republik bestand von 1918 bis 1933 und umfasst den Zeitraum der ersten parlamentarischen Demokratie in Deutschland. Sie ist nach der thüringischen Stadt Weimar benannt, an dem die verfassungs­gebende deutsche National­versammlung zum ersten Mal tagte. Neben den Dokumenten zur Ausrufung der Republik am 9. November 1918 bietet das ...

  2. Weimarer Republik 1918. NS-Regime 1933. 2. Weltkrieg 1939. Nachkriegsjahre 1945. Geteiltes Deutschland 1949. Deutsche Einheit 1989. Globalisierung 2001. Zuschauer beim Militärsportfest der Freikorps, 1919 > Weimarer Republik > Revolution 1918/19 Freikorp ...

  3. Die Weimarer Republik wird heute in Fernsehserien, Büchern und Filmen oft als chaotische, aber aufregende Zeit voller ausschweifender Partys und spektakulärer Revuen dargestellt. Ein großer Teil der Deutschen erlebte diese Zeit jedoch anders. Für sie war die Weimarer Republik weder golden noch besonders fröhlich. Die Folgen des verlorenen ...

  4. Die Weimarer Republik existierte zwar offiziell als demokratische Republik, allerdings umfasste die damalige Verfassung Inhalte, die ein Umgehen des Parlaments möglich machte. Beispielsweise besaß der Reichspräsident die Macht allein zu regieren und das Parlament außen vor zu lassen. Dies führte unter anderem dazu, dass sich die Weimarer Republik zu sogenannten

  5. Die deutsche Revolution 1918/19. Mit der einen, sogenannten Novemberrevolution begann die Weimarer Republik – viele weitere revolutionäre Aufstände und Unruhen aber begleiteten die Anfangsjahre der jungen Demokratie. Ein Überblick. Alexander Gallus. 13.09.2018 / 14 Minuten zu lesen.

  6. Die Weimarer Republik erlebte in ihren 14 Jahren sehr viel Hunger, Elend und Arbeitslosigkeit. Das schürte Unzufriedenheit und letztendlich auch Feindseligkeiten. Wer Hilfe versprach, dem wollte man wohl zu gerne glauben. So wählte man Hitler und seine Partei und so konnte er schließlich die "Macht ergreifen".

  7. 2014. Pferdewagen mit Wahlwerbung, 1919. Nach Artikel 22 der Weimarer Verfassung hatte das Volk in allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen den Reichstag für vier Jahre zu wählen. Wahlberechtigt waren alle Bürger über 20 Jahre. Soldaten waren für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zur Reichswehr vom Wahlrecht ausgeschlossen.

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