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  1. 1. Gleichheitsgrundsatz in der Weimarer Reichsverfassung. Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) genannte „Verfassung des Deutschen Reichs“ vom 11. August 19191 ist mit ihrer Verkündung am 14. August 1919 in Kraft getreten.2 Sie wurde niemals ausdrücklich außer Kraft gesetzt, verlor jedoch ihre Geltung im Jahre 1933.3 .

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  2. August 1919. Die Weimarer Verfassung (auch Weimarer Reichsverfassung, kurz WRV; amtlich Die Verfassung des Deutschen Reichs) war die am 31. Juli 1919 in Weimar beschlossene, am 11. August unterzeichnete und am 14. August 1919 verkündete erste demokratische Verfassung Deutschlands.

    • [WRV]
    • Die Verfassung des Deutschen Reichs
    • [Weimarer Reichsverfassung]
    • Verfassung
  3. Die Weimarer Verfassung 1919 setzte Volkssouveränität, Gewaltenteilung und Grundrechte als ihre zentralen Prinzipien fest. Damit ersetzte sie die Monarchie und ermöglichte allen Bürgern der Weimarer Republik ein Mitspracherecht durch freie Wahlen. Deutschland war nun eine Demokratie.

  4. Die militärische Niederlage im Ersten Weltkrieg beschert Deutschland die Revolution und die erste parlamentarische Regierung seiner Geschichte. Das neue demokratische System entsteht auf Grundlage der Weimarer Verfassung.

  5. Artikel 1. (1) Das Deutsche Reich ist eine Republik. (2) Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Artikel 2. (1) Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder. Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt. Artikel 3.

  6. Die Weimarer Reichsverfassung Vorbild oder Gegenbild des Grundgesetzes? Horst Dreier. 12.04.2019 / 20 Minuten zu lesen. Das Verhältnis der Weimarer Verfassung zum Grundgesetz hat man lange Zeit einseitig dargestellt: Weimar war – zwar nicht allein – an seiner unzulänglichen Verfassung gescheitert.

  7. Das Deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuern und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben.