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  1. Die Verfassung des Deutschen Reichs („Weimarer Reichsverfassung“) vom 11. August 1919 (Reichsgesetzblatt 1919, S. 1383)*. *) Eine ausführliche Edition des Textes mit zahlreichen Anmerkungen und Kennzeichnungen späterer Ergänzung findet sich bei Huber, Ernst Rudolf: Dokumente zur deutschen Verfas-sungsgeschichte, Band 4: Deutsche ...

  2. Die erste republikanische und demokratische Verfassung in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg. Lesen Sie die vollständige Fassung, das Faksimile und die Zusammenfassung der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919.

  3. Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 ist die erste deutsche Verfassung nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. Sie regelt die Staatsorganisation, die Grundrechte und die Gesetzgebung des Reichs und der Länder.

  4. Die Weimarer Reichsverfassung war die Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 bis 1933. Sie regelte die Staatsorganisation, die Rechte und Pflichten der Staatsbürger, die Aufgaben und Befugnisse des Reichs und der Länder sowie die Grundsätze des Rechtsstaats.

  5. Vom 11. August 1919. Das Deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuen und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben.

  6. 2.1 Aufbau der Weimarer Verfassung. 2.2 Zuständigkeiten des Reichs. 2.2.1 Gesetzgebung. 2.2.2 Regierung und Verwaltung. 2.2.3 Rechtsprechende Gewalt. 2.3 Staatsorgane. 2.3.1 Reichstag. 2.3.2 Reichspräsident. 2.3.3 Reichsregierung. 2.3.4 Reichsrat. 2.3.5 Staatsgerichtshof. 2.4 Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen.

  7. Entstehung der Weimarer Republik verbunden ist, nämlich die Ta-gung der Deutschen Nationalversammlung in Weimar im Frühjahr 1919. Diese Verbindung, die den Namen Weimars wohl am stärks-ten in der Welt bekannt gemacht hat, schien den Weimarern eher peinlich zu sein. Der schlechte Ruf der Weimarer Republik, der im Wesentlichen