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  1. Die Verfassung des Deutschen Reichs ["Weimarer Reichsverfassung"] vom 11. August 1919 [ INHALTSVERZEICHNIS: ERSTER HAUPTTEIL (Aufbau und Aufgaben des Reichs) Erster Abschnitt: Reich und Länder (Artikel 1 bis 19) Zweiter Abschnitt: Der Reichstag (Artikel 20 bis 40)

  2. Aufl. 1992, S. 151-179. Das Deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuern und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben.

  3. Gesetz vom 15. Dezember 1923 (RGBl. I. S. 1185) das Reichspostfinanzgesetzes vom 18. März 1924 (RGBl. S. 287) Gesetz vom 22. Mai 1926 (RGBl. I. S. 243) Gesetz vom 17. Dezember 1932 (RGBl. I. S. 547) sowie einige verfassungsdurchbrechende Reichsgesetze, ohne formale Änderung des Verfassungstextes.

  4. Die Weimarer Verfassung (auch Weimarer Reichsverfassung, kurz WRV; amtlich Die Verfassung des Deutschen Reichs) war die am 31. Juli 1919 in Weimar beschlossene, am 11. August unterzeichnete und am 14. August 1919 verkündete erste demokratische Verfassung Deutschlands.

    • [WRV]
    • Die Verfassung des Deutschen Reichs
    • [Weimarer Reichsverfassung]
    • Verfassung
  5. Artikel 18. Artikel 19. Der Reichstag. Artikel 24. 1.2.6. Artikel 32. Artikel 33. Artikel 34. Artikel 35. Artikel 37. Artikel 39. Artikel 40. Dritter Abschnitt: Der Reichspräsident und die Reichsregierung. Artikel 43. Artikel 44. Artikel 45. Artikel 46. 1.3.7. Artikel 48.

  6. PDF. Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 war die erste republikanische und demokratische Verfassung in Deutschland. Sie entstand unter dem Eindruck der Niederlage im Ersten Weltkrieg und stand während der gesamten Dauer ihrer Geltung unter dem Druck der Versailler Friedensbedingungen.

  7. Am 31. Juli 1919 nahm die Nationalversammlung mit überwältigender Mehrheit - gegen die Stimmen von USPD, DVP und DNVP - die Weimarer Verfassung an, die nach ihrer Unterzeichnung durch den Reichspräsidenten am 14. August in Kraft trat. Sie beruhte weitgehend auf dem Entwurf von Hugo Preuß.