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  1. Die Verfassung des Deutschen Reichs ["Weimarer Reichsverfassung"] vom 11. August 1919 [ INHALTSVERZEICHNIS: ERSTER HAUPTTEIL (Aufbau und Aufgaben des Reichs) Erster Abschnitt: Reich und Länder (Artikel 1 bis 19) Zweiter Abschnitt: Der Reichstag (Artikel 20 bis 40)

  2. Das Deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuern und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben.

  3. Die durch die Weimarer Reichsverfassung errichtete Verfassungsordnung war der, heute in Frankreich geltenden Verfassungsordnung ähnlich. Die Reichsverfassung galt uneingeschränkt zwischen 1919 und 1930.

  4. Die Weimarer Verfassung löste das am 10. Februar 1919 erlassene Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt ab, das die wichtigsten künftigen Verfassungsorgane und ihre Zuständigkeiten beschrieb. Manche ihrer Artikel waren an die Paulskirchenverfassung von 1849 angelehnt.

    • [WRV]
    • Die Verfassung des Deutschen Reichs
    • [Weimarer Reichsverfassung]
    • Verfassung
  5. Vom 11. August 1919. Das Deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuen und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben.

  6. Am 31. Juli 1919 nahm die Nationalversammlung mit überwältigender Mehrheit - gegen die Stimmen von USPD, DVP und DNVP - die Weimarer Verfassung an, die nach ihrer Unterzeichnung durch den Reichspräsidenten am 14. August in Kraft trat. Sie beruhte weitgehend auf dem Entwurf von Hugo Preuß.

  7. Die Weimarer Verfassung 1919 setzte Volkssouveränität, Gewaltenteilung und Grundrechte als ihre zentralen Prinzipien fest. Damit ersetzte sie die Monarchie und ermöglichte allen Bürgern der Weimarer Republik ein Mitspracherecht durch freie Wahlen. Deutschland war nun eine Demokratie.