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  1. Zu den Hauptaufgaben und Leistungen der Arbeitslosenversicherung zählen folgende Schwerpunkte: Berufsforschung und Arbeitsmarktforschung. Die Beratungs- und Vermittlungsleistungen. Ausbildungsförderung BAB. Weiterbildung, Fortbildung und Umschulung. Rehabilitationsleistungen in Bezug auf den Beruf. Zahlung von Kurzarbeitergeld. Evtl.

  2. Eine Arbeitslosenversicherung ( AV, in der Schweiz ALV) ist eine der Sozialversicherungen, die das vorrangige Ziel hat, arbeitssuchenden Personen während ihrer Arbeitssuche das Einkommen zu sichern. Inhaltsverzeichnis. 1 Arbeitslosenversicherung in Deutschland. 1.1 Pflichtversicherte. 1.2 Freiwillig Versicherte. 1.3 Finanzierung. 1.3.1 Beitragssatz

  3. Ratgeber. Arbeitslosenversicherung - was Sie wissen und beachten müssen! 4 Minuten Lesezeit. (108) Die wichtigsten Fakten. Die Arbeitslosenversicherung ist eine finanzielle Unterstützung für...

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  4. Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der Sozialversicherung und Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten. Wichtigste Leistungsart ist das Arbeitslosengeld.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  5. Sozialrecht. Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung ist ein wichtiger Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems, der für viele Menschen im Fall von Arbeitslosigkeit eine finanzielle Absicherung bietet.

  6. Arbeitslosenversicherung. Pflichtversicherung für alle unselbstständigen Arbeitnehmer gegen die materiellen Folgen der Arbeitslosigkeit. Der 1927 gegründete Zweig der Sozialversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsplätze zu sichern und finanzielle Leistungen an Arbeitslose zur Verringerung der wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit zu zahlen.

  7. Sie erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Sie finanziert eine Fülle verschiedener (Wieder-)Eingliederungsmaßnahmen ins Erwerbsleben. Selbstständigerwerbende können sich grundsätzlich nicht gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit gesetzlich versichern.