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  1. 18. Jan. 2024 · Der Bürgermeister ist ein monokratisches Organ und leitet die Verwaltung. Er wird direkt gewählt. Seine Amtsperiode hat eine Dauer von 5-8 Jahren, im Saarland beträgt sie 10 Jahre. Er erhält entweder eine Ernennung zum Beamten auf Zeit oder ist in sehr kleinen Gemeinden ehrenamtlich tätig. 1.

  2. 5. Juli 2023 · In die Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters fallen vor allem die laufenden Angelegenheiten, d. h. die Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Darüber hinaus erledigt er in eigener Zuständigkeit die den Gemeinden durch ein Bundesgesetz oder auf Grund eines Bundesgesetzes übertragenen hoheitlichen ...

  3. Der Bürgermeister fungiert natürlich als Vorstand der jeweiligen Kommune und gilt als gesetzlicher Vertreter der Stadt bzw. der Gemeinde. Die Aufgaben des Bürgermeisteramtes sind in den jeweiligen Gemeindeordnungen festgelegt, doch grundsätzlich lassen sich die folgenden Aufgabenbereiche nennen: Zunächst ist der Bürgermeister als Stadtratsvorsitzender zu verstehen und hält die ...

  4. Kommunalpolitik kurz erklärt. Was macht ein Kommunalpolitiker oder eine Kommunalpolitikerin? Und welche Aufgaben hat ein Gemeinderat? Dies und vieles mehr erklärt die HSS in informativen Videos. Erfahren Sie jetzt in "Kommunalpolitik kurz erklärt", was kommunale Selbstverwaltung ist und wie Sie aktiv in der Kommunalpolitik werden können.

  5. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin leitet die Politik in einer Stadt oder Gemeinde. Die Bürger und Bürgerinnen wählen meist den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Stadt oder Gemeinde direkt. Manchmal entscheidet auch der Stadtrat oder Gemeinderat, wer Bürgermeister oder Bürgermeisterin werden soll.

  6. Welche Aufgaben habe ich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahlvorstand? Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben: Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Sorge ...

  7. Als von den Bürgern direkt gewählter Vertreter hat der Bürgermeister zudem keinen allgemeinen Dienstvorgesetzten. Vgl. näher Müller in Smith/Bender, § 5 Anm. V. Bestimmte Aufgaben, die nach beamtenrechtlichen Regelungen dem Dienstvorgesetzten obliegen, sowie die Aufgaben des Disziplinarvorgesetzten übernimmt die Aufsichtsbehörde (vgl. § 118 Abs. 7 LBG NRW).